Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder
Anmeldemodul ist geöffnet

Betroffene Unternehmen können einen Antrag auf Zulassung stellen, um ab dem 1. Januar 2026 den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders nachweisen und importieren zu können. Betroffen ist, wer CBAM-pflichtige Waren einführt (Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Strom) und - abgesehen von Strom - bis zu 50 Tonnen dieser Waren pro Jahr einführt. Die 50-Tonnen-Grenze ist noch Teil des EU-Gesetzgebungsprozesses (Omnibus I), ein Beschluss ist nicht vor Sommer 2025 zu erwarten.
Der Zulassungsantrag läuft ausschließlich über das Zulassungsmodul im CBAM-Register. Der Zugang erfolgt über das Zollportal: CBAM-Portal des Zolls: EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement. Die Zulassung dauert lange. Von der Kommission sind 180 Tage vorgesehen. In Deutschland wird es zu Verzögerungen kommen, da die bearbeitende Stelle noch nicht bestimmt ist. Nähere Informationen gibt es auf den Seiten der national zuständigen Behörde, der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHSt.
Alle Importeure von CBAM-pflichtigen Waren sind bis Ende 2025 verpflichtet, quartalsweise einen CBAM-Bericht abzugeben, auch wenn sie zukünftig unter die 50-Tonnen-Schwelle fallen. Der Quartalsbericht erfolgt weiterhin im Übergangsregister.

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