Aktuelles zu Intrastat
Anhebung der Meldeschwellen

Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftswaren zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Versendungen und Eingänge) statistisch erfasst. Die aus den einzelnen Intrastat-Meldungen erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen.
Der Bundestag hat mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes am 30.01.2025 nun die Voraussetzungen geschaffen, die Meldeschwellen im Intrahandel (Warenhandel innerhalb des europäischen Binnenmarktes) rückwirkend zum 1. Januar 2025 über den Verordnungsweg anzuheben.
Im Einzelnen werden die Anmeldeschwellen in Deutschland im Eingang von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und in der Versendung von 500.000 Euro auf 1 Millionen Euro erhöht.
Im Leitfaden zur Intrahandelsstatistik finden sich alle relevanten Informationen für die Abgabe einer Intratat-Meldung sowie zahlreiche Beispiele und Erläuterungen zu häufig gestellten Fragen. Der Leitfaden wird jährlich aktualisiert. Der Leitfaden für 2025 wurde verspätet veröffentlicht. Er muss bezüglich der Meldeschwellen nochmals überarbeitet werden, weil lange unklar war, ob die vorgesehenen Anhebungen der Meldeschwellen verabschiedet werden oder nicht.
Pressemeldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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