Grenzblockaden an serbischer Grenze
Alternativrouten prüfen
Foto: welcomia/iStockphoto.comLastwagenfahrer aus den südosteuropäischen Ländern Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien und Montenegro legen aktuell mit Grenzblockaden den Transportverkehr an serbischen Grenzübergängen lahm. Sie protestieren damit gegen die strikte Anwendung der EU-Einreise- und Aufenthaltsregeln und das neue digitale Ein- und Ausreisesystem (EES), das die Aufenthaltsdauer von Nicht-EU-Bürgern im Schengen-Raum elektronisch erfasst. Eine Regelung der EU besagt, dass sich Nicht-EU-Bürger aus europäischen Ländern innerhalb von 180 Tagen nur 90 Tage im EU-Gebiet aufhalten dürfen. Viele Lastwagenfahrer aus EU-Nachbarländern überschreiten diese Frist, weil sie zwischen den Ländern fast täglich hin- und herpendeln.
Schutz des Europäischen Transportgewerbes hat Vorrang
„Eine Lockerung der Aufenthaltsregelung für Lastwagenfahrer würde eine früher bestehende Wettbewerbsverzerrung zu Lasten europäischer Transporteure wieder einführen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. Für Lastwagenfahrer und Transportunternehmen aus der EU gilt eine Vielzahl von Gesetzen, die außerhalb der EU nicht gelten – beispielsweise zu Lenk- und Ruhezeiten oder die EU-Entsende-Richtlinie. „Die Zustände an den Grenzübergängen sind untragbar, aber der Schutz des europäischen Transportgewerbes ist wichtig.“ Die EU-Kommission sollte mit den betroffenen Ländern reden. „Transportunternehmen aus dem Vereinigten Königreich müssen mit den gleichen Auflagen leben“, so Epp.
Die blockierten Grenzübergänge betreffen besonders den Güterverkehr an den Grenzen zu Ungarn, Kroatien, Bulgarien und weiteren Schengen-Staaten; auch an Übergängen zu Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien kommt es zu erheblichen Einschränkungen.
Die IHK Reutlingen hat hier die wichtigsten Handlungsempfehlungen für Logistikunternehmen zusammengestellt:
Die blockierten Grenzübergänge betreffen besonders den Güterverkehr an den Grenzen zu Ungarn, Kroatien, Bulgarien und weiteren Schengen-Staaten; auch an Übergängen zu Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien kommt es zu erheblichen Einschränkungen. Die Proteste wurden gemeinsam von Verbänden aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien angekündigt, da die aktuelle Rechtsauslegung der EES-Regelung für viele Berufskraftfahrer praktisch eine Arbeitsunfähigkeit im internationalen Verkehr bedeutet. Die Aktion ist nicht explizit zeitlich begrenzt, wird jedoch zunächst auf einen Zeitraum von mindestens einer Woche angesetzt. Nur dringende Transporte (z. B. medizinische Güter, lebende Tiere) sollen mit Ausnahmen passieren.
Schienenverkehr nutzen
Da sich die Blockaden hauptsächlich gegen den Lkw-Verkehr richten, sind Schienenverkehre meist unberührt. Prüfen Sie insbesondere kombinierte Transportlösungen ab Belgrad oder Novi Sad in Richtung Mitteleuropa.
Umfahrung über Rumänien
Die serbisch-rumänische Grenze kann aktuell teilweise weniger betroffen sein als andere Übergänge. Eine Route über Timișoara und weiter über Ungarn ist zwar möglich, führt aber zu erheblichen Umwegen, längeren Transportzeiten und zusätzlichen Kosten. Protestbewegungen können sich kurzfristig auch dorthin ausweiten.
Kleinere Grenzübergänge und lokale Beobachtung
Einige weniger frequentierte Übergänge zu Ungarn oder Kroatien können temporär passierbar sein. In vielen Fällen sind sie jedoch für schwere Lkw nicht geeignet oder gesperrt. Nutzen Sie nach Möglichkeit Live-Traffic-Infos und Webcams der jeweiligen Verkehrsbehörden zur Echtzeit-Lagebeobachtung.
Strategisches Abwarten / gesicherte Standplätze
Wenn keine verderblichen oder zeitkritischen Güter transportiert werden, empfiehlt sich das geplante Abwarten auf gesicherten Flächen im Hinterland (z. B. Belgrad, Niš), um die Situation an den Grenzübergängen nicht zu verschärfen.
Alternative Routen über Seehäfen
Für Transporte mit südlichem Ursprung oder Ziel können Seewege über Bar (Montenegro) oder Durrës (Albanien) nach Italien (z. B. Ancona, Bari) geprüft werden. Hier sind aber tagesaktuelle Abfragen zur Lage am Hafen und zur Fährverfügbarkeit notwendig, da auch dort Beeinträchtigungen möglich sind.
Rechtlicher Hinweis für Logistiker
Prüfen Sie Verträge auf Force-Majeure-Klauseln (Höhere Gewalt). Da die Blockaden als koordinierte, politisch motivierte Protestaktionen gelten, können sie unter bestimmten Bedingungen rechtlich als Höhere Gewalt eingestuft werden, was mögliche Haftungsrisiken bei Lieferverzögerungen mindern kann.

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