PFAS
Aktualisierter Beschränkungsvorschlag
Foto: Franz Pfluegl - Fotolia.comDie Behörden aus den vier EU-Ländern Dänemark, Deutschland, Niederlande und Schweden sowie aus Norwegen haben damit ihre Bewertung der mehr als 5.600 wissenschaftlichen und technischen Stellungnahmen, die während der Konsultation 2023 von Dritten eingegangen sind, abgeschlossen. Den ursprünglichen Vorschlag hatten die Behörden im Januar 2023 vorgelegt. Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Die EU-Chemikalienverordnung „REACH“ sieht vor, diese Chemikalien stufenweise zu verbieten.
Erkenntnisse aus weiteren Sektoren
Die Aktualisierungen nehmen Erkenntnisse aus weiteren Sektoren auf. Dabei handelt es sich um folgende Anwendungen:
- Dichtungen
- Maschinen
- andere medizinische Anwendungen, wie z. B. Primärverpackungen oder Hilfsstoffe für Arzneimittel
- Militär
- Sprengstoffe
- technische Textilien
- breitere industrielle Anwendungen, wie z. B. Lösungsmittel und Katalysatoren
Zusätzlich sollen alternative Beschränkungsoptionen zu den bisher vorgeschlagenen Verboten geprüft worden sein. Dies sei in folgenden Bereichen erfolgt:
- PFAS-Herstellung
- Transport
- Elektronik und Halbleiter
- Energie
- Dichtungen
- Maschinenbau
- technische Textilien
Für September und Dezember 2025 wurden weitere Aktualisierungen des Dossiers angekündigt, sodass die genannten Sektoren ergänzt werden könnten.
Die Stellungnahme der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA steht allerdings weiterhin aus. Die nächsten Gespräche der Ausschüsse über Sektoren und andere Themen finden ab September 2025 statt. Wann die wissenschaftlichen Ausschüsse und die EU-Kommission final über die Vorschläge entscheiden, ist noch unklar.
Die Pressemitteilung mit den dazugehörenden Dokumenten findet sich auf der Website der EU-Chemikalienagentur ECHA.

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