Betriebsprüfungsordnung
Änderungen der Größenklassen
Foto: vinnstock -shutterstock.comDie Betriebsprüfungsordnung (kurz BpO) unterscheidet derzeit abhängig von den Umsatzerlösen oder dem steuerlichen Gewinn zwischen Großbetrieben (G), Mittelbetrieben (M), Kleinbetrieben (K) und Kleinstbetrieben (Kst). Außerdem unterscheidet die Finanzverwaltung zwischen Kategorien wie Handel, produzierendem Gewerbe, Kreditinstituten oder Freiberuflern.
Je kleiner der Betrieb, umso seltener wird eine Außenprüfung durchgeführt. Vielmehr entscheiden der Zufall oder Auffälligkeiten im Rahmen der Steuererklärung (Unstimmigkeiten bei Umsatz und Kosten) darüber, ob Sachverhalte eines Unternehmens oder eines Soloselbständigen genauer betrachtet werden müssen.
Zum 1. Januar werden die Größenklassen neu eingeteilt. Das BMF-Schreiben vom 27. April 2026 mit der entsprechenden Tabelle gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Quelle: IHK München und Oberbayern

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