Lieferverkehre in der Tübinger Innenstadt

Änderungen ab 2026

Ab Frühjahr 2026 soll in der Tübinger Innenstadt die Fußgängerzone erweitert werden. Das hat Auswirkungen für Gewerbetreibende in der Altstadt.

Änderungen ab 2026Universitätsstadt Tübingen. Foto: Manuel Schönfeld - Fotolia.com

Das Verkehrskonzept sieht vor, eine neue Fußgängerzone zu errichten, die die Neue Straße, Hafengasse, Collegiumsgasse, nördliche Lange Gasse, die Ammergasse, die südliche Schmiedtorstraße sowie die östliche Jakobsgasse umfasst. Es sieht für Gewerbetreibende abgestufte Zufahrtsregelungen vor, die Fußgängerzone ist dann nur zu bestimmten Zeiten für den Lieferverkehr freigegeben.

Über die nächsten Schritte informiert die Stadt am 16. Juli 2025 um 18 Uhr im Technischen Rathaus, Brunnenstraße 3. Für den 26. September um 17 Uhr ist zudem ein öffentlicher Stadtspaziergang mit Startpunkt vor dem Rathaus am Marktplatz vorgesehen.

Das neue Verkehrskonzept ist das Ergebnis eines Beteiligungsprozesses, den die IHK mit begleitet hat. Gewerbetreibende müssen sich auf Einschränkungen bei den Lieferverkehren einstellen, die Maßnahmen sollen jedoch auch die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt für Kundschaft erhöhen, sodass ansässige Betriebe profitieren können. 

Kontakt zur Stadt
Daniel Hammer (Fachabteilung Verkehrsplanung, daniel.hammer@tuebingen.de, 07071/204-2667) 
Madeleine Arnold (Wirtschaftsförderung, madeleine.arnold@tuebingen.de, 07071/204-1849)

 

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Unternehmensförderung & Standortpolitik
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
Telefon: 07121 201-167
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