Bei Anruf Vertragsfalle
Abzocke am Telefon
Der deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität warnt gegen die sogenannte Kölner Masche. Betroffene sollen während eines mitgeschnittenen Telefonats bereits veröffentlichte Daten bestätigen, bis ihnen ein "Ja" entlockt wird. Dieses "Ja" wird später sinnentstellt als Auftragsbestätigung verwendet. Solches Vorgehen erfüllt den Straftatsbestand des Betrugs. Die Callcenter sind in der Regel wegen ihres Sitzes im Ausland strafrechtlich nicht zu belangen.
Am besten sofort Auflegen und die Rufnummer am eigenen Gerät sperren. Ist im Gespräch ein "Ja" rausgerutscht und wird daraufhin eine Rechnung gesandt, gilt: Der angeblich geschlossene Vertrag kann und sollte wegen arglistiger Täuschung vorsorglich angefochten und hilfsweise gekündigt werden.
Bekannte Betrugsfirmen:
- FM Focus Marketing LLC für eine Berliner Werbeagentur und
- Vision Graphic Media LLC. Beide aus Wilmington, USA
Quelle: DSW und IHK München
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