Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug
Abwicklung im Dezember
Anlass für die erneute Änderung der Programmablaufpläne ist das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, welches sich derzeit im Gesetzgebungsprozess befindet.
Die Bundesregierung sieht mit dem genannten Gesetzesvorhaben eine Anhebung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 vor. Damit es keine flächendeckende Korrektur des Lohnsteuerabzugs für die Monate Januar bis November 2024 geben muss, sieht die Bundesregierung vor, die Entlastungsmaßnahme über den Lohnsteuerabzug im Dezember abzuwickeln. Die DIHK hatte sich bereits 2022 in einem Faktenpapier dafür eingesetzt, dass Tarifveränderungen mit möglichst geringem Aufwand für die Arbeitgeber verbunden sein müssen. Hierzu hatten wir angeregt, dass unterjährige Tarifänderungen lediglich in der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für Dezember vorgenommen werden. Erfreulicherweise folgt die Finanzverwaltung nun dieser Anregung, so dass den Arbeitgebern durch Neuberechnungen und Neubescheinigungen kein zeitlicher und finanzieller Aufwand in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung entsteht.
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