Ab Mai entfallen erste Zölle
Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur
Foto: Javier - stock.adobe.comAm 27. Februar 2026 hat die EU die vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens angekündigt, nachdem Uruguay und Argentinien das Abkommen ratifiziert hatten. Brasilien und Paraguay folgten mit der Ratifizierung und Notifizierung im März 2026. Die vorläufige Anwendung kann am ersten Tag des zweiten Monats nach der Notifizierung erfolgen. Damit kann das Abkommen am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Erfasst vom sogenannten Interims-Abkommen ist nur der handelspolitische Teil des Gesamtabkommens.
Wichtiges Abkommen für Unternehmen
Das Abkommen schafft eine Zoll- und Handelszone mit über 700 Millionen Verbrauchern. Es reduziert Zölle und nicht-tarifäre Handelshemmnisse, was deutsche Exporte für EU-Unternehmen signifikant wettbewerbsfähiger macht. Besonders profitieren sollen Branchen wie Maschinenbau, Automobilindustrie, Chemie und Pharma, da für viele Industriegüter Zölle von derzeit bis zu 35 Prozent wegfallen.
Mit Beginn der Anwendung fallen bereits einige Zölle unmittelbar weg, es gibt in der Folge dann einen Stufenplan über 10 Jahre, in denen die Zölle schrittweise reduziert und abgebaut werden. Die Stufenpläne sind Bestandteil des Abkommens, das im Amtsblatt L 2026/186 vom 27. Februar 2026 veröffentlicht wurde.
Das Abkommen zielt mittelfristig auch auf den Abbau technischer Handelshemmnisse, etwa durch die Vermeidung doppelter Zertifizierungen. EU-Unternehmen sollen zudem weitgehend gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in den MERCOSUR-Staaten erhalten. Diese Prozesse können allerdings erst nach der Ratifizierung des Gesamtabkommens beginnen.
Neben den positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft beiderseits des Atlantiks erhofft man sich in Europa auch eine Stärkung der eigenen geopolitischen Position.
Wie sich Unternehmen vorbereiten können
- Analysieren Sie, ob Ihre Produkte grundsätzlich die Ursprungsregeln des EU-Mercosur-Abkommens erfüllen könnten, auch wenn diese noch nicht angewendet werden dürfen. Künftig erfolgt der Ursprungsnachweis über eine Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten.
- Für Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 6.000 Euro ist vorgesehen, dass Unternehmen als Registrierter Ausführer (REX) geführt werden. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass bestehende REX-Registrierungen weiter genutzt werden können. Wer keine REX-Nummer hat, kann jetzt bereits die Registrierung vorbereiten.
- Nach Inkrafttreten beziehungsweise im Rahmen einer vorläufigen Anwendung des Abkommens können die Mercosur-Staaten in Lieferantenerklärungen berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zum EU-Mercosur-Abkommen
Daten und Fakten zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Mercosur

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