Ursprungszeugnis-Formular

Ab Mai 2019 gilt nur noch die Fassung EU

Die Verwendungsfrist für Ursprungszeugnisse mit dem Aufdruck „Europäische Gemeinschaft/European Community“ läuft am 30. April 2019 ab. Unternehmen sollten jetzt die alten Blätter aufbrauchen und nur noch die aktuelle Form bestellen.

Ab Mai 2019 gilt nur noch die Fassung EUFoto: sveta - Fotolia.com

Ab dem 1. Mai 2019 werden nur noch die Formulare mit dem Aufdruck „Europäische Union/European Union“ akzeptiert und bescheinigt. Deshalb ist es sinnvoll, dass Unternehmen bereits jetzt bei Bestellungen des Formulars auf die aktuelle EU-Fassung achten. Die IHK Reutlingen, die entsprechende Vordrucke im Shop anbietet, kann bereits erworbene Formulare nicht umtauschen. 

Zollrecht gibt Frist vor
Die Formularvordrucke für den Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnissen, das Original-Ursprungszeugnis sowie die Durchschriften sind seit dem Inkrafttreten des Unionszollkodex am 1. Mai 2016 nicht mehr im Zollrecht der EU geregelt. Maßgeblich ist jetzt das Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen. Da die Europäische Union Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft ist, war eine Anpassung der Formulare erforderlich. Bei der Aufbrauchfrist für die alten Formulare folgen die IHKs den Übergangsvorschriften des EU-Zollrechts.

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Anke Hauser

Anke Hauser

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