Schärfere Maßnahmen gegen die Pandemie

Ab 2. November

Bund und Länder einigen sich auf schärfere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. Bestimmte Branchen müssen für einen Monat schließen.

Ab 2. NovemberFoto: Romolo Tavani - stock.adobe.com

Die Maßnahmen gelten bereits am Montag, 2. November 2020 und bis Ende November.

Hier gibt es eine Übersicht des Landes, welche Betriebe öffnen dürfen und welche nicht - von A bis Z.

Hier gibt es die FAQs des Landes.

Welche Maßnahmen wurden beschlossen?

  • Es dürfen sich nur noch Personen aus zwei Hausständen und maximal zehn Personen treffen.
  • Gastronomische Betriebe werden geschlossen. Lieferung und Abholung bleiben erlaubt
  • Touristische Übernachtungen sind verboten.
  • Freizeiteinrichtungen aller Art, inklusive Fitness-Studios und Schwimmhallen werden geschlossen.
  • Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios müssen schließen, Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben.
  • Profisport gibt es nur ohne Zuschauer.
  • Der Einzelhandel bleibt geöffnet unter der Auflage: Nur ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche. Verkaufsfläche ist die Fläche, die dem Verkauf dient einschließlich der Gänge, Treppen in den Verkaufsräumen, Standflächen für Einrichtungsgegenstände, Kassenzonen, Schaufenster und sonstiger Flächen, soweit sie dem Kunden zugänglich sind, sowie Freiverkaufsflächen, soweit sie nicht nur vorübergehend genutzt werden.

Geplante Fördermaßnahmen

  • Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. 
  • Kleinere Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erhalten, größere Betriebe bis zu 70 Prozent.
  • Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt.
  • Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
  • Der Bund wird Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen.
  • Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.
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