Corona-Regelungen

2G-Optionsmodell

Die seit dem 15. Oktober 2021 geltende Corona-Verordnung des Landes bringt Änderungen wie mehr Testpflichten für Beschäftigte und mehr Freiheiten für Unternehmen und Dienstleister mit sich. Das Land gibt einen Überblick zur Testpflicht und zum 2G-Optionsmodell.

2G-OptionsmodellFoto: famveldman - stock.adobe.com

Die neue Corona-Verordnung, die seit dem 15. Oktober 2021 gilt, bringt einige Änderungen mit sich. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen sich nunmehr zweimal pro Woche testen. Und alle Anbieter von Dienstleistungen haben die Möglichkeit 2G einzuführen – und können in diesem Fall auf die Maske verzichten.

Müssen bei 2G auch die Beschäftigten geimpft sein? Gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung auch beim 2G-Optionsmodell? Bei 3G – darf da auch der Dienstleister testen? Das Land hat FAQ zusammengestellt, die wichtige Fragen beantworten und  einen kurzen Überblick zur Testpflicht und zum 2G-Optionsmodell geben.

Zu den FAQ auf der Seite des Landes.

Jennifer Jakob

Jennifer Jakob

Zentrale Dienste und Kundenmanagement
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Personal und interne Prozesse
Schwerpunkte: Bewerbermanagement, Personalentwicklung, Netzwerk Personal
Telefon: 07121 201-273
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