Corona-Regelungen
2G-Optionsmodell
Die neue Corona-Verordnung, die seit dem 15. Oktober 2021 gilt, bringt einige Änderungen mit sich. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen sich nunmehr zweimal pro Woche testen. Und alle Anbieter von Dienstleistungen haben die Möglichkeit 2G einzuführen – und können in diesem Fall auf die Maske verzichten.
Müssen bei 2G auch die Beschäftigten geimpft sein? Gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung auch beim 2G-Optionsmodell? Bei 3G – darf da auch der Dienstleister testen? Das Land hat FAQ zusammengestellt, die wichtige Fragen beantworten und einen kurzen Überblick zur Testpflicht und zum 2G-Optionsmodell geben.
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