Aufbewahrungsfristen ab 2025
10, 8, oder 6 Jahre?

Seit Anfang des Jahres gelten folgende Aufbewahrungsfristen:
- 10 Jahre, z.B. für Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte und die Eröffnungsbilanz
- 8 Jahre, für Buchungsbelege wie bspw. Rechnungen und Kostenbelege
- 6 Jahre, für alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen
- Daneben gelten besondere Aufbewahrungsfristen für Steuerpflichtige mit Beziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften sowie für Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften von mehr als 500.000 Euro.
Achtung: im Falle von beispielsweise einer begonnenen Außenprüfung, einer vorläufigen Steuerfestsetzung oder einem anhängigen steuerstrafrechtlichen Verfahren verlängern sich die oben genannten Aufbewahrungsfristen.
Alles rund um die Aufbewahrungsfristen können Sie im Ratgeber der IHK München nachlesen.

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