Neue Entsendebestimmungen in der EU
Künftig gilt bei Entsendungen in der EU das Prinzip “gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort”. Zudem wird die Höchstdauer von Entsendungen auf 12 Monate begrenzt, in begründeten Fällen sind 18 Monate möglich. Grundlage ist die neue Entsenderichtlinie 2018/957/EU, die von allen EU-Mitgliedstaaten bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
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