Mahlzeit!
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Mitarbeiter abgegeben werden, sind steuerrechtlich mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Die Werte für Frühstück, Mittag- und Abendessen sind zum Jahr 2020 leicht angestiegen.
mehr