Registrierungspflicht ab 1. April
Das neue Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller, die Kosten für in der Umwelt anfallende Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Betroffene Unternehmen müssen sich beim Umweltbundesamt registrieren.
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