Allgemeine Geschäftsbedingungen Goldmesse

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme von Ausstellern an der von der Industrie- und Handelskammer Reutlingen (im Folgenden: IHK) ausgerichteten „Goldmesse“.

2. Anmeldung
(1) Die Anmeldung zur „Goldmesse“ erfolgt online über das Anmeldeformular.

(2) Das Angebot zur Anmeldung an der „Goldmesse“ erfolgt durch die IHK Reutlingen. Die Annahme erfolgt durch das Anklicken des Buttons „Ja, wir melden uns verbindlich für die Goldmesse an“.

3. Zahlungsbedingungen
Die Standmiete wird nach der Anmeldung in Rechnung gestellt und ist unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu entrichten.

4. Absage und Nichtteilnahme des Aussteller
Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Aussteller seine Teilnahme absagt oder ohne eine solche Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt. Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine anderweitige Vermietung des Standes, behält die IHK gegen den Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 25% der in Rechnung gestellten Standmiete. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der IHK diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.

5. Rücktritt durch die IHK
Die IHK ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die vollständige Mietzahlung nicht bis
spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt. Ebenso ist die IHK zum Rücktritt berechtigt, wenn der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt. Die IHK kann in diesen Fällen Ersatzansprüche geltend machen.

6. Absage und Verschiebung durch die IHK
(1) Die IHK ist berechtigt, die „Goldmesse“ abzusagen, falls bis zum Anmeldeschluss weniger als 10 Anmeldungen von Ausstellern erfolgt sind. Die angemeldeten Aussteller sind über diesen Umstand unverzüglich zu benachrichtigen. Der Anspruch auf die Standmiete entfällt. Bereits entrichtete Standmiete wird unverzüglich zurückerstattet.

(2) Kann die IHK aufgrund eines Umstandes, den weder sie noch die Aussteller zu vertreten haben, die „Goldmesse“ nicht abhalten, werden die angemeldeten Aussteller hierüber unverzüglich benachrichtigt. Der Anspruch auf die Standmiete entfällt. Bereits entrichtete Standmiete wird unverzüglich zurückerstattet.

(3) Die IHK hat das Recht, im Falle eines unvorhersehbaren Ereignisses, welches die Abhaltung der Veranstaltung am planmäßigen Termin unmöglich oder für die IHK oder eine nicht unerhebliche Zahl von Ausstellern unzumutbar macht, die Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, soweit das dem Aussteller zumutbar ist. Ein unvorhersehbares Ereignis, welches das Recht begründen kann, sind insbesondere Kontakt- oder Reiseeinschränkungen oder behördliche Anordnungen aufgrund einer Epidemie oder Pandemie oder Krieg. Die Verschiebung ist unverzüglich nach Bekanntwerden dem Aussteller mitzuteilen. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb von zwei Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Zeitpunkt abzusagen. In diesem Falle entfällt der Anspruch auf die Standmiete. Bereits entrichtete Standmiete wird unverzüglich zurückerstattet. Im Übrigen berechtigt die Verschiebung den Aussteller nicht zur Reduzierung des Entgeltes oder zum Rücktritt vom Vertrag

7. Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Ausstellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Ausstellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8. Auf- und Abbaubedingungen; Standzuweisung
Die Auf- und Abbaubedingungen sowie die konkrete Standzuweisung richten sich nach den gegebenen Rahmenbedingungen der jeweiligen Location. Der Aussteller wird rechtzeitig vor Beginn der „Goldmesse“ hierüber benachrichtigt.

9. Foto- und Filmaufnahmen
Die IHK weist darauf hin, dass während der „Goldmesse“ Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden. Die Foto- und Filmaufnahmen verwendet die IHK für Zwecke der Berichterstattung. Diese Aufnahmen können auf der Webseite der IHK und/oder in Pressemitteilungen veröffentlicht werden. Im Fall der Verarbeitung von Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen der Berichterstattung liegt ein berechtigtes Interesse der IHK und/oder der Aussteller vor, die Öffentlichkeit über die „Goldmesse“ zu informieren sowie die „Goldmesse“ zu dokumentieren.

10. Datenschutz
Die IHK Reutlingen ist Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Sie erhebt, verarbeitet und nutzt die mitgeteilten personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur, soweit dies für den Vertragszweck erforderlich ist. Beachten Sie im Übrigen bitte die Datenschutzhinweise der IHK Reutlingen, die unter folgendem Link abgerufen werden können:
https://www.reutlingen.ihk.de/datenschutz/

11. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.