Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) IHK-Berufsinfotage

1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die IHK-Berufsinfotage.

2. Veranstalter
Veranstalter der IHK-Berufsinfotage ist die Industrie- und Handelskammer Reutlingen.

3. Bewerbung
(1) Mit Absenden des Anmeldeformulars bewirbt sich das Unternehmen verbindlich für beide Messetage um einen Standplatz bei den IHK-Berufsinfotagen. Nach dem Absenden des Anmeldeformulars erhält das Unternehmen eine Eingangsbestätigung seiner Bewerbung. Diese stellt noch keine Vertragsannahme seitens des Veranstalters dar. Die Vertragsannahme erfolgt durch eine Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Im Falle der Ablehnung einer Bewerbung wird das Unternehmen informiert. Wann die jeweilige Mitteilung erfolgt, kann der Anmeldeseite entnommen werden.

(2) Für Unternehmen, die IHK-Goldcard Member sind, erfolgt das Angebot der Standplatzzusicherung durch den Veranstalter. Die Annahme erfolgt durch Absenden des Anmeldeformulars.

4. Standplatzvergabe
Der Veranstalter prüft die eingehenden Anmeldungen. Die Standverteilung erfolgt durch ein ausgewogenes Standkonzept. Die Standfläche kann sich sowohl in der IHK-Akademie oder ggf. in einem hochwertigen Messezelt befinden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Standplatz. Die Standpläne werden den Ausstellern rechtzeitig vor der Veranstaltung zugeschickt.

5. Leihzubehör
Im Falle einer Beschädigung von geliehenem Messezubehör (z.B. Stehtische) haftet das Unternehmen gegenüber dem Veranstalter auf Schadenersatz.

6. Unzulässige Utensilien
Aus Rücksichtnahme auf benachbarte Aussteller dürfen messefremde Utensilien (bspw. Popcornmaschinen, Schokobrunnen, alkoholische Getränke) auf dem Messestand nicht platziert werden.

7. Rücktritt und Verlegung
(1) Bei Rücktritt oder Absage der Teilnahme eines zugelassenen Ausstellers bis vier Wochen vor Messebeginn, verpflichtet sich dieser zur Zahlung von 25% der vereinbarten Teilnahmegebühr. Ein späterer Rücktritt sowie die Nichtteilnahme ohne eine Absage verpflichten den Aussteller zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Standmiete.

(2) Der Veranstalter ist im Falle eines unvorhersehbaren Ereignisses, welches die Abhaltung der Veranstaltung am planmäßigen Termin unmöglich oder für ihn oder eine nicht unerhebliche Zahl von Ausstellern unzumutbar macht, zum Rücktritt von der Vereinbarung berechtigt. Unvorhersehbare Ereignisse, welches das Rücktrittsrecht begründen können, sind insbesondere Kontakt- oder Reiseeinschränkungen oder behördliche Anordnungen aufgrund einer Epidemie oder Pandemie oder Krieg. In diesem Falle entfällt der Anspruch auf die Standmiete. Bereits entrichtete Standmiete wird unverzüglich zurückerstattet. Die Absage ist dem Aussteller unverzüglich mitzuteilen. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter besteht in diesen Fällen nicht.

(3) Der Veranstalter ist im Falle eines unvorhersehbaren Ereignisses im Sinne des vorigen Absatzes dazu berechtigt, die Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Die Verschiebung ist unverzüglich nach Bekanntwerden dem Aussteller mitzuteilen. Der Aussteller ist berechtigt, innerhalb von zwei Woche nach Zugang dieser Mitteilung seine Teilnahme zu dem veränderten Zeitpunkt abzusagen. In diesem Falle entfällt der Anspruch auf die Standmiete. Bereits entrichtete Standmiete wird unverzüglich zurückerstattet. Die Verschiebung berechtigt den Aussteller nicht zur Reduzierung des Entgeltes oder zum Rücktritt vom Vertrag. Im Übrigen hat der Aussteller gegenüber dem Veranstalter keinen Anspruch auf Verschiebung der Messe.

8. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Zahlungsbedingungen und Zahlungsarten
Die Standmiete wird nach Beendigung der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu entrichten.

10. Datenschutz
Der Veranstalter ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er erhebt, verarbeitet und nutzt die mitgeteilten personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur, soweit dies für den Vertragszweck erforderlich ist. Beachten Sie bitte im Übrigen die Datenschutzhinweise der IHK Reutlingen, die unter folgendem Link abgerufen werden können: www.reutlingen.ihk.de/datenschutz/.

11. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.