Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) IHK-Goldcard

1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Mitgliedschaft im Rahmen der IHK-Goldcard.

2. Anmeldung zur Teilnahme
(1) Die Anmeldung zur Mitgliedschaft an der IHK-Goldcard erfolgt online über das Anmeldeformular.

(2) Das Angebot der Anmeldung zur Mitgliedschaft an der IHK-Goldcard erfolgt durch die IHK Reutlingen. Die Annahme erfolgt durch das Anklicken des Buttons „IHK-Goldcard verbindlich und kostenpflichtig erwerben“.

3. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft; vorzeitige Leistungen
(1) Erfolgt die Angebotsannahme in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres, beginnt die Mitgliedschaft zum darauffolgenden 1.Januar. Erfolgt die Angebotsannahme in der ersten Hälfte des Kalenderjahres, beginnt die Mitgliedschaft zum darauffolgenden 1.Juli.

(2) Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann unter den Voraussetzungen der Ziffern 6 und 7 gekündigt werden.

(3) Leistungen können vor Beginn der Mitgliedschaft (Absatz 1) aufgrund zeitlichen Gegebenheiten und nach individueller Absprache mit der IHK Reutlingen in Anspruch genommen werden.

4. Leistungsänderungen und Preisanpassung
(1) Die IHK Reutlingen ist berechtigt, die Leistungsbestandteile zu ändern. Dies gilt nur, wenn dies dem Mitglied unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist und die neuen Leistungsbestandteile mit der vorigen Leistung gleichwertig sind.

(2) Die IHK Reutlingen kann das jährliche Entgelt für die Zukunft mit Wirkung für das Folgejahr ändern. Eine Preisanpassung, also sowohl eine Preiserhöhung als auch eine Preisermäßigung, kommt in Betracht, wenn sich beispielsweise die Mietkosten für die Messe, die Fahrtkosten der Referenten oder das diesen zu bezahlende Honorar erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Gleiches gilt umgekehrt auch für Preissenkungen. Eine entsprechende Änderung ist dem Mitglied spätestens einen Monat vor dem Ende des laufenden Mitgliedsjahres mitzuteilen. Dem Mitglied steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht nach Punkt 6 Absatz 2 zu. Für die Wirksamkeit der Preisanpassung reicht die fristgerechte Mitteilung per E-Mail an jedes Mitglied aus.

5. Zahlungsbedingungen und Zahlungsarten
Der jährliche Teilnahmeentgelt wird nach der Anmeldung in Rechnung gestellt und ist unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu entrichten.

6. Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied
(1) Die Kündigung der Mitgliedschaft ist möglich unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ende des Mitgliedschaftsjahres. Die Kündigung bedarf keiner Begründung.

(2) Im Falle einer Preisanpassung ist die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Mitgliedsjahres möglich, in welchem dem Mitglied die Preisanpassung mitgeteilt wurde (Punkt 4 Absatz 2). Die Kündigung muss auf die Preisänderung Bezug nehmen.

(3) Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Kündigungserklärung bei der IHK Reutlingen.

(4) Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von diesen Regelungen unberührt. Der Nachweis eines wichtigen Grundes muss der IHK Reutlingen spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich zugehen. Andernfalls ist das Recht auf außerordentliche Kündigung verwirkt.

7. Kündigung der Mitgliedschaft durch die IHK Reutlingen
Die IHK Reutlingen kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die Nichtzahlung des Teilnahmeentgelts trotz erneuter Zahlungsaufforderung. Die IHK Reutlingen behält sich vor, vom Mitglied Schadenersatz zu verlangen.

8. Haftung
Die IHK Reutlingen haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der IHK Reutlingen, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Datenschutz
Die IHK Reutlingen ist Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Sie erhebt, verarbeitet und nutzt die mitgeteilten personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur, soweit dies für den Vertragszweck erforderlich ist. Beachten Sie im Übrigen bitte die Datenschutzhinweise der IHK Reutlingen, die unter folgendem Link abgerufen werden können: www.reutlingen.ihk.de/datenschutz/.

10. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.