Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB - Firmierungsanfragen

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit der IHK Reutlingen geschlossenen Verträge über die Beauftragung zur firmenrechtlichen Überprüfung eines gewünschten Firmennamens, die von der IHK Reutlingen angeboten werden.

Mit Absenden der Firmierungsanfrage erkennt der Auftraggeber* folgende „Allgemeine Geschäftsbedingungen über Firmierungsanfragen" an. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

2. Vertragsschluss
2.1. Die Firmierungsanfrage erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars der IHK Reutlingen online. Durch Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig Anfragen" geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beratungsvertrages ab. Wir bestätigen Ihnen den Zugang Ihrer Bestellung unmittelbar durch eine automatisierte E-Mail. Die Bestätigung Ihrer Bestellung stellt unsere Vertragsannahme dar. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Ihnen unsere Auftragsbestätigung zugeht.

2.2. Während der Geschäftszeiten der IHK Reutlingen gilt die Abgabe des Angebots durch „zahlungspflichtiges Anfragen" noch am selben Tag als eingegangen. Außerhalb der Geschäftszeiten gilt das Angebot als am darauffolgenden Tag eingegangen.

2.3 Wir weisen darauf hin, dass es sich bei Existenzgründern grundsätzlich nicht um Verbraucher handelt und diese im allgemeinen Geschäftsverkehr als Unternehmer angesehen werden. Die Widerrufsregelungen nach Fernabsatz finden keine Anwendung.

3. Leistungsbeschreibung
3.1. Zur Beratungsleistung gehört die Prüfung des Firmennamens in Bezug auf Unterscheidbarkeit mit am gleichen Ort in das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragene Firmen, die Unterscheidungskraft, die Kennzeichnungskraft und Irreführung sowie die Prüfung des geplanten Unternehmensgegenstandes bezüglich einer ausreichenden Konkretisierung und eventuell daraus entstehenden für die Eintragung ins Handelsregister relevanten Erlaubnispflichten.

3.2. Die Leistung beinhaltet nicht die Überprüfung namens-, marken- und wettbewerbsrechtlicher Ansprüche Dritter.

3.3. Es handelt sich hierbei um eine reine Serviceleistung der IHK Reutlingen. Die IHK Reutlingen entscheidet nicht über die endgültige Eintragung in das Handlungsregister, diese Entscheidung ist dem Registergericht Stuttgart vorbehalten.

4. Rechnungsstellung
Die Rechnung wird postalisch oder elektronisch nach Leistungserbringung versandt.

5. Bearbeitungsdauer
An Wochenenden und Feiertagen eingehende Anfragen werden ab dem darauffolgenden Arbeitstag bearbeitet. Die Übermittlung unserer Vorabstellungnahme erfolgt grundsätzlich innerhalb von 10 Arbeitstagen.

6. Haftung
6.1. Für das Ergebnis unserer Beratung haften wir nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6.2. Für die Eintragungsfähigkeit in das Handelsregister übernehmen wir keine Gewähr.

6.3. Der Vergütungsanspruch besteht unabhängig davon, ob das Handelsregistergericht die gewünschte Firmierung vornimmt.

7. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden durch die IHK Reutlingen zum Zwecke der Vertragsabwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gespeichert und verarbeitet. Grundsätzlich findet eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte nur statt, wenn Sie vorab eingewilligt haben oder wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind. Außerdem lässt die IHK Reutlingen die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag (z. B. Hoster und sonstige IT-Dienstleister).

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter ihkrt.de/datenschutz

8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Reutlingen.

Reutlingen im März 2021