Änderungsmitteilung für Kleingewerbetreibende

Alle Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können das folgende Formular ausfüllen, um der IHK Reutlingen Änderungen des Gewerbes mitzuteilen oder eine Freistellung vom IHK-Beitrag zu beantragen.

Bitte angeben, sofern das Gewerbe abgemeldet wurde.
Bitte angeben, wenn das Gewerbe Mitglied bei der Handwerkskammer ist.
Bitte angeben, wenn das Gewerbe Mitglied bei der Handwerkskammer ist.
Bitte angeben, wenn das Gewerbe Mitglied bei der Handwerkskammer ist.
Bitte angeben, sofern der der Gewerbeertrag/Gewinn wird für das laufende Jahr wesentlich niedriger oder höher sein wird.

Deshalb wird eine Freistellung vom IHK-Beitrag beziehungsweise eine entsprechende Anpassung beantragt.

Hinweis

Die Abrechnung des IHK-Beitrages erfolgt, sobald der IHK der endgültige Gewerbeertrag/Gewinn des laufenden Jahres vorliegt. Bei einem Gewerbeertrag/Gewinn bis 5.200,00 Euro wird kein IHK-Beitrag erhoben. Sofern die IHK nicht gegenteilig antwortet, wurde diese Änderungsmitteilung anerkannt. Von Seiten der IHK erfolgt in diesem Fall keine gesonderte Benachrichtigung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kunden-Info-Center der IHK. Telefon: 07121 2010, E-Mail: kic@reutlingen.ihk.de.