Alle Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können das folgende Formular ausfüllen, um der IHK Reutlingen Änderungen des Gewerbes mitzuteilen oder eine Freistellung vom IHK-Beitrag zu beantragen.
Hinweis
Die Abrechnung des IHK-Beitrages erfolgt, sobald der IHK der endgültige Gewerbeertrag/Gewinn des laufenden Jahres vorliegt. Bei einem Gewerbeertrag/Gewinn bis 5.200,00 Euro wird kein IHK-Beitrag erhoben. Sofern die IHK nicht gegenteilig antwortet, wurde diese Änderungsmitteilung anerkannt. Von Seiten der IHK erfolgt in diesem Fall keine gesonderte Benachrichtigung.