Nach § 17 Berufsbildungsgesetz besteht ein Vergütungsanspruch:
"Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt."
Für tarifgebundene Ausbildungsbetriebe sind die angegebenen Beträge verbindlich, für nicht tarifgebundene Betriebe Richtwerte.
Eine Gesamtübersicht der Ausbildungsvergütungen gibt es in der Online-Datenbank des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB):
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Ansprechpartner Technische Berufe: Metall und ElektroFrau Diana MajerAssistentin Ausbildungsberatung Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121 / 201-146 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Ansprechpartner Technische Berufe: Textil, Bau, Druck, etc.Frau Christiane DanzerAssistentin Ausbildungsberatung Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121 / 201-160 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Ansprechpartner Kaufmännische Berufe: IndustrieFrau Silvia FaigleAssistentin Ausbildungsberatung Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121 / 201-162 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Ansprechpartner Kaufmännische Berufe: Groß- und EinzelhandelFrau Marion SchütteAssistentin Ausbildungsberatung Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121 / 201-163 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Ansprechpartner Kaufmännische Berufe: Banken, Verkehr, Gastgewerbe, IT-BerufeFrau Monika ZernerAssistentin Ausbildungsberatung Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121 / 201-166 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |

