Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist das vorgeschriebene Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen.
Der Ausbildungsnachweis soll in möglichst einfacher Form den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten nachweisbar machen.
Die Berichtsheftführung (Gestaltung und Form) in der kaufmännischen und technischen Ausbildung sollte den folgenden Mustern entsprechen:
Der Ausbildungsnachweis soll in möglichst einfacher Form den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten nachweisbar machen.
Die Berichtsheftführung (Gestaltung und Form) in der kaufmännischen und technischen Ausbildung sollte den folgenden Mustern entsprechen:
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Ansprechpartner Technische Berufe: Metall und ElektroFrau Diana MajerAssistentin Ausbildungsberatung Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121 / 201-146 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Ansprechpartner Technische Berufe: Textil, Bau, Druck, etc.Frau Christiane DanzerAssistentin Ausbildungsberatung Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121 / 201-160 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Ansprechpartner Kaufmännische Berufe: IndustrieFrau Silvia FaigleAssistentin Ausbildungsberatung Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121 / 201-162 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Ansprechpartner Kaufmännische Berufe: Groß- und EinzelhandelFrau Marion SchütteAssistentin Ausbildungsberatung Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121 / 201-163 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Ansprechpartner Kaufmännische Berufe: Banken, Verkehr, Gastgewerbe, IT-BerufeFrau Monika ZernerAssistentin Ausbildungsberatung Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121 / 201-166 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |


