Beratungsprogramme der KfW in der Krise

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KfW Runder Tisch

Der "Runde Tisch" richtet sich an Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben bzw. bei denen aufgrund der wirtschaftlichen Lage die Verpflichtung zu einem solchen Schritt besteht.

Definitionen von Kleinstunternehmen und KMU gibt es auf der Download-Seite der KfW.

Die Unternehmen erhalten die Möglichkeit, ausgewählte Berater (Projektbetreuer) mit der Durchführung eines Unternehmenschecks zu beauftragen, in dessen Rahmen Schwachstellen identifiziert und Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Der Unternehmenscheck umfasst maximal 10 Tagewerke à 8 Stunden.  Für die Unternehmen fallen außer den Fahrtkosten des Beraters in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen und gegebenenfalls der Umsatzsteuer keine Betreuungskosten an. Die Betreuer der Runden Tische erhalten eine Vergütung in Höhe von 160 Euro pro Einsatztag (à 8 Stunden). Diese Kosten werden von der KfW getragen.

Die IHK Reutlingen ist für Unternehmen aus der Region Neckar-Alb erste Anlaufstelle und begleitet den gesamten Prozess als Ansprechpartner.

Ausführliche Informationen  enthält das Merkblatt zum "Runden Tisch" der KfW-Mittelstandsbank.

Turn Around Beratung (TAB)


Seit 1. Mai 2009 ist die Turn Around Beratung (TAB) wieder Bestandteil der KfW-Beratungsförderprogramme. Das Beraterhonorar wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die Turn Around Beratung kann von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einer positiven Fortführungsprognose in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist eine Schwachstellenanalyse eines unabhängigen Beraters/einer Beraterin.

Die Unternehmen in der Region Neckar-Alb erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt im Vertrag zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 8.000 Euro nicht überschreiten. 

Anträge von Betrieben aus der Region Neckar-Alb sind vor Abschluss eines Beratervertrages und vor Beginn der Beratung über die IHK Reutlingen, die regional zuständiger Regionalpartner ist, zu stellen.

Merkblatt

Ausführliche Informationen zur Turn Around Beratung enthält das Merkblatt auf der Internet-Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Vordruck Schwachstellenanalyse

Dem Regionalpartner ist vom Antragsteller eine aktuelle Schwachstellenanalyse einzureichen. Diese darf nicht älter sein als 8 Wochen und muss von einem unabhängigen, fachlich kompetenten Berater erstellt worden sein.
Den Vordruck finden Sie als ausfüllbare pdf-Datei auf der Internet-Seite der KfW.

Entgelt

Die IHK Reutlingen erhebt bei den antragstellenden Unternehmen ein Entgelt. Dieses beträgt für IHK-Mitgliedsunternehmen 50 Euro, für Nichtmitglieder 60 Euro.

Zuständigkeit für Berater

Berater, die sich für die Turn Around Beratung listen lassen möchten, wenden sich bitte direkt an die KfW-Beraterbörse.

Frank Neubauer
Herr Frank Neubauer
Moderator Unternehmensnachfolge
Bereich: Starthilfe und Unternehmensförderung
Telefon: 07121/201-191
E-Mail: E-Mail verfassen
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