Qualifizierungsvorschriften für Berufskraftfahrer

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Qualifizierungsvorschriften für Berufskraftfahrer

Auch für Berufskraftfahrer gilt das Prinzip 'Lebenslanges Lernen'.  Foto: Seliger

Für Berufskraftfahrer gelten künftig neue Qualifizierungsvorschriften, wenn Sie im Personen- oder Güterkraftverkehr selbständig oder abhängig tätig sein wollen. Die EU-Richtlinie 2003/59 sieht künftig die Grundqualifizierung und die Weiterbildung für Fahrer bestimmter Fahrzeuge vor. In Deutschland wird die Richtlinie durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz umgesetzt, welches am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist.

Die Industrie- und Handelskammer Reutlingen führt die Prüfungen für die Grundqualifikation durch. Prüfungen werden sowohl in Reutlingen, als auch, sofern eine ausreichende Anzahl an Prüflingen vorhanden ist, auch an anderen Orten im Zuständigkeitsbereich durchgeführt.


Folgende Termine in Reutlingen stehen für das Jahr 2012 bereits fest:


In Bearbeitung
 

Weitere Termine werden, je nach Nachfrage, zusätzlich angeboten.

Die detaillierten Regelungen für Fahrer im Personen- beziehungsweise Güterkraftverkehr entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt: 



Rainer Blomenkamp
Ansprechpartner
Herr Rainer Blomenkamp
Projektmanager
Bereich: Standortpolitik
Telefon: 07121 / 201-151
E-Mail: E-Mail verfassen
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