Antragsformulare Versicherungsvermittler

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Antragsformulare für Versicherungsvermittler

Hier finden Sie alle Antragformulare in pdf-Format zum Download.
Bitte senden Sie uns die Formulare ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben zusammen mit allen Nachweisen per Post zu.
Sofern Sie die Unterlagen persönlich vorlegen wollen, bitten wir Sie zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten um persönliche Terminabsprache
.
 

Genaue Informationen können Sie auch unseren Merkblättern und Checklisten entnehmen. 

Bitte beachten Sie, dass bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen eigenen Namen beantragen muss. Die Personengesellschaft ist nicht Erlaubnisinhaberin. Bei der GmbH & Co.KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH als Gewerbetreibende erlaubnispflichtig. 
Für natürliche Personen (nicht ins Handelsregister Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute, Gesellschafter von GbRs, OHGs und KGs) und juristische Personen (GmbH, AG, Genossenschaft) sind unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden.
I. Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und -makler gemäß § 34 d GewO
Ungebundene Versicherungsvermittler (Mehrfachagenten), die für mehrere Versicherungsunternehmen Versicherungen vermitteln, deren Produkte konkurrieren und Versicherungsmakler benötigen einer Erlaubnis nach § 34 d GewO.Gebundene Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter) haben die Wahl. Sie können sich über ihr Versicherungsunternehmen registrieren lassen und benötigen dann keine Erlaubnis oder sie beantragen selbst die Erlaubnis nach § 34 d GewO.

Antragsformulare:
Bitte beachten Sie, dass die Formulare 1 und 2 keinen Registrierungsantrag beinhalten. Verwenden Sie hierzu:
II. Erlaubnisverfahren für Versicherungsberater
Versicherungsberater, die selbst keine Versicherungen vermitteln, sondern Versicherungsnehmer beraten, ohne von einem Versicherungsunternehmen Provision zu erhalten, benötigen seit dem 22. Mai 2007 eine Erlaubnis nach § 34 e GewO.

Antragsformulare:
Bitte beachten Sie, dass die Formulare 3 und 4 keinen Registrierungsantrag beinhalten. Verwenden Sie hierzu:
III. Erlaubnisbefreiungsverfahren für produktakzessorische Versicherungsvermittler gemäß § 34 d GewO

Gewerbetreibende, die Versicherungen nur als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Ware oder Dienstleistungen erbringen, können sich unter den Voraussetzungen des § 34 d Abs.3 GewO von der Erlaubnispflicht befreien lassen. Hierzu zählen Kfz-Händler, die Versicherungen in Zusammenhang mit dem Kfz-Verkauf, wie zum Beispiel Kfz-Versicherungen, Garantie-/Reparatur-, Verkehrsservice-, Mobilitäts-, Insassenunfallversicherungen und GAP-Deckungen vermitteln.

Antragsformulare:

Bitte beachten Sie, dass die Formulare 5 und 6 keinen Registrierungsantrag beinhalten. Verwenden Sie hierzu:
IV. Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler, -makler und -berater
Bitte verwenden Sie diese Formulare, wenn die Erlaubnis bisher ohne Registrierung beantragt wurde und die Registrierung nunmehr erfolgen soll.Bitte beachten Sie, dass bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Registrierung für sich selbst beantragen muss. Bei der GmbH & Co.KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH als Gewerbetreibende registrierungspflichtig. Für natürliche Personen (nicht ins Handelsregister Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute, Gesellschafter von GbRs, OHGs und KGs) und juristische Personen (GmbH, AG, Genossenschaft) sind unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden.

Antragsformulare:
Bitte beachten Sie, dass die Formulare 13 und 14 keinen Antrag auf Erlaubniserteilung beziehungsweise Erlaubnisbefreiung beinhalten. Dieser ist zusätzlich zu stellen.
V. Mitteilung über Ergänzungen weiterer EU-Staaten oder über Änderung der Registerdaten

Margit Schrammel
Ansprechpartner
Frau Margit Schrammel
Rechtsassessorin
Bereich: Recht und Steuern
Telefon: 07121 / 201-153
E-Mail: E-Mail verfassen
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