Handel mit Emissionsrechten

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Emissions-Handel

Aufgrund des Kyoto-Protokolls hat die EU 2003 die Richtlinie über den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten erlassen. Diese Richtlinie wurde durch den Nationalen Allokationsplan (NAP) und im Treibhausemissionshandelsgesetz (TEHG) und weiteren Vorschriften umgesetzt. Kurz zusammengefasst: Jeder große Kohlendioxid-Emittent (Kraftwerk, Zementwerk, Papierfabrik) bekommt eine begrenzte Anzahl von Zertifikaten, um Kohlendioxid ausstoßen zu dürfen. Benötigt er mehr Zertifikate, muss er zukaufen. Außerdem verlieren die Zertifikate Jahr für Jahr an Wert. Ziel ist es, den Kohlendioxid-Ausstoß zu verteuern, um ihn zu vermindern.
Albrecht Walcher
Ansprechpartner
Herr Dr. Albrecht Walcher
Projektmanager Umwelt und Energie
Bereich: Innovation und Umwelt
Telefon: 07121 / 201-184
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