Bilanzbuchhalter/in

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Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil A ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder
  2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen, erworben worden sein. (3) Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (4) Zur Prüfung im Prüfungsteil B ist zuzulassen, wer nachweist innerhalb der letzten zwei Jahre den Prüfungsteil A abgelegt zu haben. Zum Prüfungsteil C ist zuzulassen, wer alle schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 3 Abs. 2 und 3 bestanden hat. Die Berufspraxis im Sinne des Satzes 1 muss durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Bilanzbuchhalter dienlich sind; die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben.

(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine
Schriftliche Prüfung:
Prüfungsteil A 28. März 2011 20. September 2011  22. März 2012
Prüfungsteil B 29. März /4. u. 8. April 201121./26./29. September 2011 23./26./30. März 2012
Prüfungsteil CSie erhalten eine persönliche Einladung.

Lothar Rein
Ansprechpartner
Herr Lothar Rein
Ausbildungsberater
Bereich: Aus- und Weiterbildung
Telefon: 07121 / 201-165
E-Mail: E-Mail verfassen
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Bärbel Neu
Frau Bärbel Neu
Assistentin Ausbildungsberatung
Bereich: Aus- und Weiterbildung
Telefon: 07121 / 201-147
E-Mail: E-Mail verfassen
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