(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil A ist zuzulassen, wer
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Schriftliche Prüfung:
| Prüfungsteil A | 28. März 2011 | 20. September 2011 | 22. März 2012 |
| Prüfungsteil B | 29. März /4. u. 8. April 2011 | 21./26./29. September 2011 | 23./26./30. März 2012 |
| Prüfungsteil C | Sie erhalten eine persönliche Einladung. |
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AnsprechpartnerHerr Lothar ReinAusbildungsberater Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121 / 201-165 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Frau Bärbel NeuAssistentin Ausbildungsberatung Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121 / 201-147 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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