(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
(3) Abweichend von den in Absatz 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/ zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(3) Abweichend von den in Absatz 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Schriftliche Prüfung:
Mündliche Prüfung: Sie erhalten eine persönliche Einladung mit der Terminangabe.
| 28./29. März 2011 | 15./16. September 2011 | 26./27. März 2012 | 13./14. September 2012 |
Mündliche Prüfung: Sie erhalten eine persönliche Einladung mit der Terminangabe.
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AnsprechpartnerHerr Lothar ReinAusbildungsberater Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121 / 201-165 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Frau Bärbel NeuAssistentin Ausbildungsberatung Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121 / 201-147 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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- Handelsfachwirt
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzung
- Handelsfachwirtin

