Industriemeister/in Metall

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Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegt Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis und
  3. den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind. Die Aneignung dieser Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ erfolgen.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.

(3) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungstermine

Prüfungstermine

Schriftliche Prüfung:

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Frühjahr 2012

3. und 4. Mai

Herbst 2012

8. und 9. November

Handlungsspezifische Qualifikationen

Frühjahr 2012

14. und 15. Mai

Herbst 2012

12. und 13. November

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Frühjahr 2013

2. und 3. Mai

Herbst 2013

7. und 8. November

Handlungsspezifische Qualifikationen

Frühjahr 2013

14. und 15. Mai

Herbst 2013

11. und 12. November

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Frühjahr 2014

13. und 14. Mai

Herbst 2014

12. und 13 November.

Handlungsspezifische Qualifikationen

Frühjahr 2014

15. und 16. Mai

Herbst 2014

17. und 18. November

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Frühjahr 2015

29. und 30. April

Herbst 2015

5. und 6. November

Handlungsspezifische Qualifikationen

Frühjahr 2015

4. und 5. Mai

Herbst 2015

9. und 10. November


Mündliche Prüfung:
Sie erhalten eine persönliche Einladung mit der Terminangabe.

Werner Häbe
Ansprechpartner
Herr Werner Häbe
Ausbildungsberater
Bereich: Aus- und Weiterbildung
Telefon: 07121 / 201-145
E-Mail: E-Mail verfassen
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Inge Mader
Frau Inge Mader
Assistentin
Bereich: Aus- und Weiterbildung
Telefon: 07121 / 201-148
E-Mail: E-Mail verfassen
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