Versendung in EU-Länder

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Versendung in EU-Länder

Auch eine Art von Gemeinschaftsware: Portugieser aus Reutlingen. Foto: Seliger

Der Warenverkehr mit Gemeinschaftswaren aus den EG-Mitgliedsländern unterliegt keiner Zollkontrolle, doch sind einige Besonderheiten zu beachten. So unterliegen beispielsweise verbrauchssteuerpflichtige Waren, dazu zählen Alkohol, Tabakwaren und Mineralöl, noch Überwachungspflichten. Nationale Besonderheiten hinsichtlich der Qualitäts-, Sicherheits - oder Kennzeichnungsbestimmungen bestehen größtenteils weiterhin. Die früher an den Grenzen erforderlichen Meldepflichten sind in die Unternehmen verlagert worden.



Hinweise auf diese steuerlichen und statistischen Meldepflichten entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:


Mathias Lucht
Ansprechpartner
Herr Mathias Lucht
Projektmanager
Bereich: International
Telefon: 07121 / 201-132
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