Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

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Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Die Gemeinsame Einigungsstelle der drei IHKs Reutlingen, Ulm und Bodensee-Oberschwaben (Weingarten) sowie der Handwerkskammern Reutlingen und Ulm besteht bereits seit 1959 und hat seither kontinuierlich an Bedeutung und Akzeptanz gewonnen. Ihre Aufgabe ist es, bei bestehenden Wettbewerbsstreitigkeiten eine Aussprache mit den betroffenen Gewerbetreibenden zu suchen und durch einen gütlichen Ausgleich gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Derzeit finden pro Jahr etwa 35 Verfahren statt, die meistens mit einer Einigung enden. Die Durchführung eines Einigungsverfahrens bietet gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung zahlreiche Vorteile:

  • weniger Kosten:
    Die IHK erhebt für die Durchführung des Verfahrens keine Gebühren. Es besteht außerdem kein Anwaltszwang.
  • Zeitersparnis:
    Ein Termin vor der Einigungsstelle kann kurzfristig anberaumt werden. Streitigkeiten können im Interesse aller Parteien schnellstmöglich gelöst werden. Das Warten auf einen Termin bei den ohnehin überlasteten Gerichten entfällt.
  • Nichtöffentlichkeit: 
    Die Betroffenen können sich über die Rechtslage informieren und laufen nicht Gefahr, in einer Gerichtsverhandlung unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Presse ihren guten Ruf zu verlieren, statt "Schaukämpfe" zu führen, werden kaufmännische Lösungen gefunden. Dies kann dazu führen, dass die Geschäftsbeziehungen zwischen langjährigen Handelspartnern weniger beschädigt werden als bei Entscheidungen durch ein ordentliches Gericht.
  • Praxisnähe:
    Neben einem im Wettbewerbsrecht erfahrenen Juristen ist die Einigungsstelle mit zwei sachverständigen Gewerbetreibenden aus der Region als Beisitzern besetzt. Dieses Engagement ist ehrenamtlich. So besteht die Gewähr für eine fachgerechte Lösung, insbesondere wenn es auf kaufmännische und technische Zusammenhänge ankommt.
    Die Vorsitzenden der Einigungsstelle finden Sie hier.
  • Wahrung der Selbstständigkeit der Wirtschaft:
    Durch gütliche Einigung können staatliche Eingriffe in die Werbung und generelle Werbeverbote verhindert werden. Mit den Verfahren vor der Einigungsstelle der IHK demonstriert die Wirtschaft, dass sie Probleme mit dem Wettbewerbsrecht auch ohne den Staat lösen kann.

Näheres entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:


Nicole Engelhardt
Ansprechpartner
Frau Nicole Engelhardt
Rechtsreferentin
Bereich: Recht und Steuern
Telefon: 07121 / 201-116
E-Mail: E-Mail verfassen
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