Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung zur gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen
- Der Unternehmer und die für die Führung der Geschäfte bestellte Person müssen zuverlässig sein. Zum Nachweis dienen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes, eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes und das persönliche Führungszeugnis des Unternehmers.
- Der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung kann entweder durch Ablegen einer IHK-Prüfung, durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit Schwerpunkt Personenverkehr oder durch die Weiterbildung zum Verkehrsfachwirt mit Schwerpunkt Personenbeförderung nachgewiesen werden. Als nachweis zählt auch eine mindestens fünfjährige nicht untergeordnete Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs. Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss die zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs erforderlichen Kenntnisse auf folgenden Gebieten vermittelt haben: Personenbeförderungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr, Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts, Grundzüge des Steuerrechts, kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes (insbesondere Zahlungsverkehr, Tarifbedingungen, Kalkulation, Buchführung, Versicherungswesen), technischer Betrieb und Betriebsdurchführung (insbesondere Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge, Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge, Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge), Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen sind außerdem Kenntnisse des im Verkehr mit benachbarten Staaten geltenden berufsbezogenen Personenbeförderungsrechts gefordert.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein. Als Nachweis dienen eine Auskunft des Steuerberaters, einer Bank oder Sparkasse oder eines vereidigten Wirtschaftsprüfers (Vermögensübersicht) oder der Jahresabschluss des Unternehmens. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlichen finanziellen Mittel verfügbar sind. Das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen sich nicht auf weniger als 2.250 Euro für das erste sowie nochmals 1.250 Euro für jedes weitere vom Unternehmen eingesetzte Fahrzeug belaufen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:
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AnsprechpartnerHerr Thorsten SchwägerProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-117 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Herr Rainer BlomenkampProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-151 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Erlaubnis
- Genehmigungspflicht
- Mietwagen
- Personenbeförderung
- Personenbeförderungsschein
- Personenverkehr
- Straßenpersonenverkehr
- Taxen
- Taxi
- Taxischein
- Verkehrsfachwirt
- Personenbeförderungserlaubnis

