Als Omnibusverkehr bezeichnet man die Personenbeförderung mit einem Fahrzeug, das mehr als neun Sitzplätze inklusive Fahrer vorzuweisen hat. Für die Beförderung benötigt der Fahrer den entsprechenden Personenbeförderungsschein und der Unternehmer die entsprechende Genehmigung des Landratsamtes.
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Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Omnibus
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- Personenbeförderung
- Personenkraftwagen
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