Erlaubnispflichtiger nationaler gewerblicher Güterkraftverkehr

Sie sind hier Start / Für Unternehmen / Branchen / Verkehr/Logistik / Güterkraftverkehr /Erlaubnispflichtiger nationaler gewerblicher GüKV
Schrift

Erlaubnispflichtiger nationaler gewerblicher Güterkraftverkehr

Wer Güter für Dritte mit Kraftfahrzeugen gegen Entgelt befördert, betreibt gewerblichen Güterkraftverkehr. Ein selbständiger Unternehmer, der solche Verkehre durchführen will, muss einige wesentliche Punkte beachten: So benötigen alle Selbständigen, die Güter mit Fahrzeugen über dem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen befördern, eine förmliche Erlaubnis des Landratsamtes. Anhänger sind dabei eingerechnet.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:

Thorsten Schwäger
Ansprechpartner
Herr Thorsten Schwäger
Projektmanager
Bereich: Standortpolitik
Telefon: 07121 / 201-117
E-Mail: E-Mail verfassen
vCard herunterladen
Rainer Blomenkamp
Herr Rainer Blomenkamp
Projektmanager
Bereich: Standortpolitik
Telefon: 07121 / 201-151
E-Mail: E-Mail verfassen
vCard herunterladen





DIE NÄCHSTEN VERANSTALTUNGEN

22.02.2012
Pflicht-Test für Mietwagen- und Taxiunternehmen mehr...
23.02.2012
Wirtschaftsspionage und betriebliche Prävention - wie sich Unternehmen schützen mehr...
07.03.2012
Welche Potenziale bieten Telematiksysteme für die Entsorgungslogistik? mehr...

SHOP

Willkommen im Online-Shop der IHK Reutlingen. Hier finden Sie nützliche Broschüren, Fachbücher und Studien sowie zahlreiche Außenhandelsformulare. Schauen Sie sich einfach um und bestellen Sie die gewünschten Publikationen oder Formulare bequem per Mausklick.

Publikationen
Formulare
Adressenservice
Ehrenurkunden