Sofern ein Unternehmen innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt es eine EU-Lizenz. Die Voraussetzungen hierfür sind dieselben wie beim nationalen Güterkraftverkehr. Die Genehmigung erteilt in der Region Neckar-Alb ebenfalls das jeweilige Landratsamt, in dessen Kreis der Unternehmer seinen Sitz oder eine gerichtlich eingetragene Zweigniederlassung hat. Je nachdem, welche Erlaubnis beziehungsweise Lizenz benötigt wird, muss das Unternehmen einen entsprechenden Antrag an die Verkehrsbehörde stellen.
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AnsprechpartnerHerr Thorsten SchwägerProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-117 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Herr Rainer BlomenkampProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-151 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Erlaubnis
- Erlaubnispflicht
- Genehmigungspflicht
- grenzüberschreitend
- Güterkraftverkehr
- Güterkraftverkehrserlaubnis
- Gütertransport
- Güterverkehr

