Erlaubnispflichtiger grenzüberschreitender Güterkraftverkehr innerhalb der EU

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Erlaubnispflichtiger grenzüberschreitender Güterkraftverkehr innerhalb der EU

Sofern ein Unternehmen innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt es eine EU-Lizenz. Die Voraussetzungen hierfür sind dieselben wie beim nationalen Güterkraftverkehr. Die Genehmigung erteilt in der Region Neckar-Alb ebenfalls das jeweilige Landratsamt, in dessen Kreis der Unternehmer seinen Sitz oder eine gerichtlich eingetragene Zweigniederlassung hat. Je nachdem, welche Erlaubnis beziehungsweise Lizenz benötigt wird, muss das Unternehmen einen entsprechenden Antrag an die Verkehrsbehörde stellen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:

Thorsten Schwäger
Ansprechpartner
Herr Thorsten Schwäger
Projektmanager
Bereich: Standortpolitik
Telefon: 07121 / 201-117
E-Mail: E-Mail verfassen
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Rainer Blomenkamp
Herr Rainer Blomenkamp
Projektmanager
Bereich: Standortpolitik
Telefon: 07121 / 201-151
E-Mail: E-Mail verfassen
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