
Wer als Unternehmer einen Taxi- oder Mietwagenbetrieb aufnehmen will, benötigt dazu eine Genehmigung des zuständigen Landratsamtes. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit der Nachweis, dass der Unternehmer oder die zur Geschäftsführung bestellte Person die entsprechende fachliche Eignung besitzt. Dieser Nachweis wird im Regelfall durch eine bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK erbracht.
- Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- Bezirksfahrplankonferenz
- Erlaubnispflichtige Personenbeförderung
- Mietwagenverkehr
- Taxiverkehr
- Taxiverkehr und Wiedererteilung von Genehmigungen
- Unterscheidung Omnibusse und PKW
- Voraussetzungen Gewerbliche Personenbeförderung mit Omnibussen
- Voraussetzungen Gewerbliche Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen
- Verkehr mit Mietomnibussen
|
AnsprechpartnerHerr Thorsten SchwägerProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-117 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
|
Herr Rainer BlomenkampProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-151 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Genehmigungspflicht
- Mietwagen
- Mietwagenverkehr
- Omnibus
- Omnibusverkehr
- Personenverkehr
- Taxen
- Taxenverkehr
- Taxi

