Bundesfamilienministerium startet neues Förderprogramm
Festanstellung von Tagespflegepersonen
Im Rahmen des Programms "Festanstellung von Tagespflegepersonen" werden 8 Millionen Euro Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds und Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2014.
Die Förderung basiert auf zwei Komponenten, die einzeln beantragt werden können:
- Mit der ersten Komponente werden ausschließlich die Personalkosten für die neu anzustellenden Tagespflegepersonen gefördert. Arbeitgeber, die Kindertagespflegepersonen entsprechend den Förderbedingungen sozialversicherungspflichtig beschäftigen, erhalten eine Förderung für anteilige Personalausgaben und eine Pauschale für Verwaltungskosten.
- Die zweite Komponente fördert die Strukturen für eine niedrigschwellige Beratung sowie die Entwicklung und den anschließenden Aufbau von Festanstellungsmodellen. Die Förderung knüpft an die in Säule 1 des Aktionsprogramms Kindertagespflege unterstützten Vorhaben an, deren Aufgabe in der Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Gewinnung, Qualifizierung (nach einem einheitlichen Mindeststandard), Vermittlung und fachlichen Begleitung des für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege im Wirkungsfeld erforderlichen Personals bestand.
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm gibt es auf der Internet-Seite des Bundesfamilienministeriums:
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AnsprechpartnerFrau Karin GoldsteinBereichsleiterin Bereich: Existenzgründung und Unternehmensförderung Telefon: 07121 / 201-125 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |

