Exportkontrolle - bin ich auch davon betroffen?
Am Do, 28.06.2012 von 09:00 bis 13:00 Uhr.

In Deutschland ist der Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Durch das Exportkontrollrecht erfährt diese Freiheit Beschränkungen, die verhindern sollen, dass Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland sowie das friedliche Zusammenleben der Völker gefährdet oder gestört werden. Die EG-Dual-Use-Verordnung sowie die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkretisieren diese Beschränkungen in Form von Verboten und Genehmigungspflichten.
Aufgabe eines jeden Unternehmens ist es daher zu prüfen, ob seine Güter in der Dual-Use-Güterliste oder der Ausfuhrliste benannt sind und damit beim Export einer Genehmigungspflicht durch das BAFA unterliegen. Betroffen hiervon sind nicht nur Unternehmen, die im Rüstungsbereich tätig sind. Alle Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können (sog. Dual-use-Güter) sind von der Exportkontrolle erfasst. Auch sind bestimmte Endverwendungen und Lieferungen in „kritische“ Länder zu kontrollieren und sensibel zu handhaben. Zusätzlich zu diesen Prüfungen sollte für jeden Geschäftsvorgang noch eine Prüfung des Endempfängers erfolgen.
Verstöße gegen exportkontrollrechtliche Bestimmungen können massive Folgen für das Unternehmen sowie für den verantwortlichen Mitarbeiter haben. Verlässliche Informationen und eine fundierte Ausbildung sind deswegen die Grundlage für die sichere Abwicklung von Ausfuhrvorgängen.
Aufgabe eines jeden Unternehmens ist es daher zu prüfen, ob seine Güter in der Dual-Use-Güterliste oder der Ausfuhrliste benannt sind und damit beim Export einer Genehmigungspflicht durch das BAFA unterliegen. Betroffen hiervon sind nicht nur Unternehmen, die im Rüstungsbereich tätig sind. Alle Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können (sog. Dual-use-Güter) sind von der Exportkontrolle erfasst. Auch sind bestimmte Endverwendungen und Lieferungen in „kritische“ Länder zu kontrollieren und sensibel zu handhaben. Zusätzlich zu diesen Prüfungen sollte für jeden Geschäftsvorgang noch eine Prüfung des Endempfängers erfolgen.
Verstöße gegen exportkontrollrechtliche Bestimmungen können massive Folgen für das Unternehmen sowie für den verantwortlichen Mitarbeiter haben. Verlässliche Informationen und eine fundierte Ausbildung sind deswegen die Grundlage für die sichere Abwicklung von Ausfuhrvorgängen.
Veranstalter
IHK ReutlingenVeranstaltungsort
IHK-Forum ReutlingenHindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen
Weitere Informationen
Anfahrtsskizze IHK-Zentrale und IHK-ForumKosten
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| Für Nicht-Mitglieder: | 95,00 € |
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AnsprechpartnerHerr Andreas NiepelProjektmanager Bereich: International Telefon: 07121 / 201-133 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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