Prüfungstermine 2012:
- Dienstag, 24. April 2012
- Dienstag, 26. Juni 2012
- Dienstag, 18. September 2012
- Mittwoch, 21. November 2012
Prüfungsort: IHK-Akademie Reutlingen, Allmendstraße 7, 72770 Reutlingen
Das Güterkraftverkehrsgesetz schreibt vor, dass der Inhaber beziehungsweise Geschäftsführer eines Güterkraftverkehrsunternehmens mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht fachlich geeignet sein muss. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine IHK-Prüfung nachgewiesen.
Prüfungstermine 2012:
- Dienstag, 17. April 2012
- Dienstag, 5. Juni 2012
- Mittwoch, 26. September 2012
- Dienstag, 13. November 2012
Prüfungsort: IHK-Akademie Reutlingen, Allmendstraße 7, 72770 Reutlingen
Wer ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen betreiben will, braucht eine Genehmigung. Voraussetzung ist - neben der persönlichen Zuverlässigkeit sowie der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes - die fachliche Eignung des Unternehmers beziehungsweise des Geschäftsführers. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:
Die IHK berät (angehende) Gewerbetreibende, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind. Sie führt - je nach Bedarf - Fachkundeprüfungen durch, in denen zukünftige Unternehmer ihre persönliche Qualifikation nachweisen können.
Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte über das unten stehende Formular Kontakt mit uns auf.
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AnsprechpartnerHerr Thorsten SchwägerProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-117 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Herr Rainer BlomenkampProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-151 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Fachkundeprüfung
- Genehmigungspflicht
- Güterkraftverkehr
- Güterkraftverkehrsunternehmer
- Mietwagen
- Mietwagenunternehmer
- Straßenpersonenverkehr
- Straßenpersonenverkehrsunternehmen
- Taxen
- Taxenunternehmer
- Taxi
- Taxischein


