CE-Kennzeichnung

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CE-Kennzeichnung

CE-Zeichen unter einem Büroartikel
Mit dem CE-Kennzeichen hat man unbeschränkten Zugang zum europäischen Binnenmarkt. EU-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung gibt es für Maschinen, Elektrogeräte, Medizingeräte, Spielzeuge, Aufzüge und viele andere Produktarten. Die offizielle Liste gibt es hier.

Der Hersteller oder EU-Importeur ist verantwortlich für die Einhaltung der Richtlinien, die je nach Produktgruppe ganz unterschiedliche Anforderungen stellt. Bis auf wenige Ausnahme findet keine generelle Prüfung statt, wird aber ein Produkt auffällig, so können die Behörden den Verkauf stoppen. In der wöchentlich aktualisierten Internet-Liste erfährt man von den EU-weiten Verkaufstopps oder auch freiwilligen Rückrufaktionen.

Für eine CE-Kennzeichnung kann es beispielsweise durchaus effektiv sein, auf umfangreiche Lärmmessungen bei Maschinen zu verzichten und stattdessen direkt einen Ohrenschutz vorzuschreiben. Viele Messungen zur Einhaltung der Normen und die anschließende Konformitätserklärung können leicht in den Unternehmen selbst durchgeführt werden. Man unterscheidet dabei von EU weit vereinheitlichten Normen, so genannte harmonisierte Normen, und sonstige in den einzelnen EU Staaten geltende Normen. Obgleich den harmonisierte Normen oft gesetzlicher Charaker unterstellt wird, schreibt die Richtlinie selbst deren Einhaltung nicht zwingend vor. Die Trennung von Norm und Richtlinie ist der so genannte "Neue Ansatz" (engl. "New Approach"), den es allerdings bereits seit 1985 gibt und der damit nicht mehr ganz neu ist.

Als Händler eines in der EU produzierten oder von anderer Seite importierten Produktes haften Sie nicht für dessen Sicherheit: Das einfach zu prüfende Vorhandensein bestimmter Dokumente und Formalia wie eben der CE-Kennzeichnung selbst, einer EG-Konformitätserklärung (die bei der Maschinenrichtlinie beizufügen ist, während sie beispielsweise bei der Niederspannungs- oder der EMV-Richtlinie nur zu erstellen ist) und auch der notwendigen Bedienungsanleitung werden vom Händler verlangt, nicht aber die sicherheitsrechtliche Verantwortung für das technische Design.

Informationen zur EMV-Richtlinie finden Sie auf der entsprechenden Website der EU-Kommission.



Stefan Engelhard
Ansprechpartner
Herr Dr. Stefan Engelhard
Leiter Innovation und Umwelt
Bereich: Innovation und Umwelt
Telefon: 07121 / 201-119
E-Mail: E-Mail verfassen
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