
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr oder Straßenpersonenverkehr (Taxi, Mietwagen, Bus) betreiben will, muss nicht nur Behördengenehmigungen einholen, sondern auch Fachkundeprüfungen ablegen. Die Prüfungsaufgaben betreffen beispielsweise Kenntnisse im Straßenrecht, über die kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens, über technische Normen und Sicherheitsfragen. Hier finden Sie vertiefende Informationen zu den Themen "Straßenpersonenverkehr" und "Gütertransportverkehr".
Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers beziehungsweise einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person. Die Sachkenntnis soll durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Wer eine Gaststätte eröffnen will, benötigt eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde / Großen Kreisstadt am Ort der Gaststätte. Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie folgende Bescheinigungen vorlegen:
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AnsprechpartnerHerr Thorsten SchwägerProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-117 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Herr Rainer BlomenkampProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-151 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Bewachung
- Bewachungserlaubnis
- Bewachungsgewerbe
- Freiverkäufliche Arzneimittel
- Gastronomie
- Gaststätte
- Gaststättenerlaubnis
- Genehmigungspflicht
- Gütertransport
- Gütertransportverkehr
- Güterverkehr
- Sachkenntnis
- Sachkunde
- Straßenpersonenverkehr
- Straßenpersonenwesen
- Taxen
- Taxi
- Taxischein
- Transportgewerbe
- Wachpersonal


