Gebühren

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Gebührenordnung der IHK Reutlingen

Für hoheitliche Aufgaben, die individuell zugeordnet werden können, erhebt die IHK Reutlingen Gebühren. Darin sind Gegenleistungen für Tätigkeiten aufgeführt, die von der IHK in hoheitlicher Ordnung erbracht werden.

Gebühren können als "Preise" öffentlich-rechtlicher Leistungen bezeichnet werden. Für allgemeine Regelungen zur Gebührenerhebung hat die Vollversammlung eine Gebührenordnung verabschiedet. Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Gebührenordnung und bezeichnet die einzelnen Leistungen (Gebührentatbestände) und die Gebührenhöhe.

Detlef Werneck
Ansprechpartner
Herr Detlef Werneck
Bereichsleiter
Bereich: Zentrale Dienste
Telefon: 07121 / 201-118
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