Wichtigste Grundlage der IHK ist das IHK-Gesetz, offiziell Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920) genannt. Es regelt Aufgaben, Finanzierung und Mitgliedschaft in der IHK und wurde zuletzt durch Artikel 4 Nr. 5 des Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung geändert. Genauere rechtliche Bestimmungen der IHK Reutlingen sind dann in der Satzung festgelegt, etwa wo sich der Sitz der IHK befindet, wie der Name der IHK lautet oder ob – wie im Falle der IHK Reutlingen - die Sitzungen der Vollversammlung für die Mitgliedsunternehmen öffentlich sind.
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