Die IHK Reutlingen berät Unternehmen sowie deren Rechtsvertreter bei der Wahl der Firmenbezeichnung – juristisch korrekt: der Firma. Dabei bietet die IHK umfangreiche Recherchedienste an. So kann das Unternehmen bestmöglich sicherstellen, dass es gegen den gewählten Namen keine Einwände aus Sicht des Firmenrechts gibt. Da die IHK die Gutachten für das Registergericht erstellt, kann die vorgeschaltete Recherche mögliche juristische Stolpersteine aus dem Weg räumen.
Vor der Eintragung einer Firma in das Handelsregister empfiehlt es sich, auch namens-, marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche Dritter zu überprüfen. Außer einer Markenrecherche kann hier auch die Firmenrecherche hilfreich sein. Informationen zur Firmenrecherche, die jedoch nicht die firmenrechtliche Überprüfung ersetzt, erhalten Sie bei unserem Kunden-Info-Center (KIC).
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden IHK-Merkblättern:
Vor der Eintragung einer Firma in das Handelsregister empfiehlt es sich, auch namens-, marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche Dritter zu überprüfen. Außer einer Markenrecherche kann hier auch die Firmenrecherche hilfreich sein. Informationen zur Firmenrecherche, die jedoch nicht die firmenrechtliche Überprüfung ersetzt, erhalten Sie bei unserem Kunden-Info-Center (KIC).
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AnsprechpartnerFrau Nicole EngelhardtRechtsreferentin Bereich: Recht und Steuern Telefon: 07121 / 201-116 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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