EKU-Positionen: Mehr Stimme für die Kleinen

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbFotolia.com - Aaron Amat

Wer gibt in der Wirtschaft den Ton an? Wer sind die Meinungsführer und wer wird auch wirklich gehört? Die kleinen Firmen sehen sich da bisher im Hintertreffen. Der IHK-Ausschuss für Einpersonen- und Kleinstunternehmen hat dazu seine wirtschaftspolitischen Positionen aktualisiert.

Die Interessen der Unternehmen, die aus allen Branchen kommen, sind sehr vielfältig. Es gibt eine Reihe von Anliegen auf bundes-, landes- und kommunalpolitischer Ebene. Der Ausschuss hat dazu ein Positionspapier entwickelt. Die Kernbotschaft lautet: Mehr Freiraum und Wahrnehmung für die Belange der kleinen Firmen. Ziel ist, die Anliegen der Unternehmerinnen und Unternehmer in die Politik einzubringen. Nachfolgend finden Sie die wirtschaftspolitische Positionen der Einpersonen- und Kleinunternehmen (EKU).

Anhebung der Bürgschaftsquote bei reinen Betriebsmittelkrediten

Anhebung der Bürgschaftsquote bei reinen Betriebsmittelkrediten

Sowohl Landes- als auch Bundesregierung sprechen sich für eine Stärkung der Bürgschaftsbanken aus. Eine Bürgschaftsquote bei reinen Betriebsmittelkrediten von 50 Prozent im Land Baden-Württemberg ist allerdings ein klarer Widerspruch hierzu. Die Finanzierung der Betriebsmittel ist bei jeder Wachstumsentscheidung von Kleinstunternehmen außerordentlich wichtig. Da bei Unternehmen mit schwacher Bonität eine ausreichende Besicherung der Betriebsmittel gegenüber den Hausbanken kaum möglich ist, sollte die Bürgschaftsquote für Betriebsmittelkredite auf mindestens 70 Prozent angehoben werden.

Ausbau der Datennetze und Netzneutralität

Ausbau der Datennetze und Netzneutralität

Kleinstunternehmen in ländlichen Regionen müssen zum Teil erhebliche Defizite beim Anschluss an breitbandige Kommunikationsnetze in Kauf nehmen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Digitalisierungsbemühungen und der Abschaltung des Analog- und ISDN-Netzes der Telekom in 2018 müssen Bund, Land, Kommunen, Telekommunikationswirtschaft und private Initiativen den technologieneutralen Ausbau der Datennetze schneller voranbringen und allen Teilnehmern uneingeschränkt zur Verfügung stellen.

Bankfinanzierungen bei Kleinstunternehmen nicht weiter reglement

Bankfinanzierungen bei Kleinstunternehmen nicht weiter reglement

Bankfinanzierungen sind für kleine Unternehmen wichtige Fremdkapitalquellen. Sorge bereiten vor allem weitere Maßnahmen im Regelwerk von Basel IV, die Kredite teurer oder gar unmöglich machen. Hinzu kommt die Ertragsentwicklung bei den Banken durch die sinkende Zinsspanne. Sie führt dazu, dass Banken weniger ins Risiko gehen und dadurch weniger Kredite vergeben können.

Beitragsanpassung für freiwillig gesetzlich versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung flexibilisieren

Beitragsanpassung für freiwillig gesetzlich versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung flexibilisieren

Umsatz und Ertragsschwankungen gehören zum unternehmerischen Alltag. Sinken die Erträge stark, entsteht eine enorme Liquiditätsbelastung für kleine Unternehmen. Für in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer ist eine Beitragsminderung möglich, wenn der aktuelle Ertrag um mehr als 25 Prozent unter den Ertrag des letzten Einkommensteuerbescheids sinkt.

Ein großer Schritt in die richtige Richtung ist, dass seit 2017 alle Beitragsbescheide der gesetzlichen Krankenkassen vorläufig sind. Allerdings ist der Bezug zum „letzten Einkommensteuerbescheid“ zu wenig zeitnah und damit zu unflexibel. Vielmehr sollten Beiträge auf Grundlage von monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder Umsatzsteuervoranmeldungen vorläufig reduziert werden können.

Bessere Infrastruktur für die Kinderbetreuung

Bessere Infrastruktur für die Kinderbetreuung

Wer will, dass Väter und Mütter die Chance haben, Unternehmerin oder Unternehmer zu sein, muss für eine bessere Infrastruktur für die Kinderbetreuung sorgen. Betreuungszeiten, die unflexibel sind oder bereits am frühen Nachmittag enden, unterstützen weder die abhängige Beschäftigung noch die Selbstständigkeit.

Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgesellschaften stärken

Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgesellschaften stärken

Gerade bei Investitionsvorhaben von Kleinstunternehmen, die risikoreich sind, spielen Bürgschaften und Beteiligungen eine wichtige Rolle. Daher müssen Bürgschaftsbanken und mittelständische Beteiligungsgesellschaften gestärkt werden, damit diese stärker auf einzelbetriebliche Situationen Rücksicht nehmen können und offensiver Sicherheiten und Beteiligungen vergeben können.

Digitalisierungsprämie Baden-Württemberg deutlich aufstocken

Digitalisierungsprämie Baden-Württemberg deutlich aufstocken

2017 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Digitalisierungsprämie als Modellversuch mit einem Volumen von 2,2 Millionen Euro getestet. Nach acht Wochen wurden alle Fördermittel von rund 250 Unternehmen genutzt, um neben Investitionen in Hard- und Software auch die Herausforderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung bewältigen zu können. Die Landesregierung hat die Digitalisierungsprämie ab 9. Juli 2018 in einem zweiten Modellversuch mit vier Millionen Euro pro Jahr fortgeführt. Die Förderung erfolgt dabei in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens, das über die Hausbank beantragt werden muss. Ein Vergleich ins Nachbar-Bundesland Bayern unterstreicht den hohen Bedarf durch die Unternehmen. Hier wurde das Förderprogramm „Digitalbonus Bayern“ mit neuen Mitteln in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro für die Zeiträume 2017/2018 zur Verfügung gestellt.

Die Digitalisierungsprämie ist ein wichtiger Fördertopf für Einpersonen- und Kleinstunternehmen. Daher muss die Digitalisierungsprämie deutlich aufgestockt werden, um für alle interessierten Unternehmen in ausreichender Höhe zu Verfügung zu stehen. Die Förderung sollte darüber hinaus jedem Unternehmen auch direkt und nicht ausschließlich über den Umweg eines Hausbank-Kredites zur Verfügung gestellt werden.

Dokumentationspflichten beim Mindestlohn behindern Kleinstunternehmen

Dokumentationspflichten beim Mindestlohn behindern Kleinstunternehmen

Seit 2015 gilt das Tarifautonomiestärkungsgesetz und damit der Mindestlohn. Die Kleinstunternehmen fordern, dass der Arbeitsmarkt nicht weiter reguliert wird. Auch sollte der Mindestlohn nicht stärker als die allgemeine Preisentwicklung ansteigen. Vor allem aber belasten die umfangreichen Dokumentationspflichten bei geringfügig Beschäftigten unverhältnismäßig und sollten daher abgeschafft werden.

DSGVO – Beratung und Unterstützung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

DSGVO – Beratung und Unterstützung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit 25.05.2018. Jeder Betrieb, der Daten erfasst und speichert, muss jetzt seine komplette Datenverwaltung daran anpassen. Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung verursacht einen hohen Arbeitsaufwand und Kosten für die fachliche und rechtliche Beratung oder auch für die Anschaffung von IT-Systemen in den Unternehmen. Die Einpersonen- und Kleinstunternehmen fordern vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit umfassende und zeitnahe Beratungsmöglichkeiten, qualifizierte Checklisten, Formulare, Standardtexte und Standardverträge für die Nutzung in den Unternehmen.

DSGVO – Missbrauch durch Abmahnungen und Auskunftspflichten ausschließen

DSGVO – Missbrauch durch Abmahnungen und Auskunftspflichten ausschließen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018. Jeder Betrieb, der Daten erfasst und speichert, muss jetzt seine komplette Datenverwaltung daran anpassen. Schon nach kurzer Zeit zeigt sich, dass das Instrument in Bezug auf Abmahnungen und Auskunftspflichten Konstruktionsfehler hat. Missbrauch durch Abmahnungen und Auskunftspflichten gehören zu den unnötigen Belastungen der Datenschutzgrundverordnung für kleine Unternehmen. Im Vordergrund steht in Fällen des Missbrauchs nicht das Anliegen, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen. Daher fordern die Einpersonen- und Kleinstunternehmen die Politik auf, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der den Missbrauch von Abmahnungen und Auskunftspflichten ausschließt.

Einnahmen-Überschussrechnung zeitgemäß regeln

Einnahmen-Überschussrechnung zeitgemäß regeln

Unternehmen, die weniger als 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn erwirtschaften, können die vereinfachte Einnahmen-Überschussregelung wählen. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Preisentwicklung und einer Verschärfung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sollte die Grenze der Einnahmen-Überschussrechnung zeitgemäß von 60.000 auf 120.000 und von 600.000 auf 1.200.000 erhöht werden. Darüber hinaus sollte die Einkommensteuererklärung für Kleinunternehmer und das Pflichtformular vereinfacht werden.

Förderung von umweltfreundlichen Konzepten statt Fahrverbote

Förderung von umweltfreundlichen Konzepten statt Fahrverbote

In der Diskussion um Fahrverbote fordern die Einpersonen- und Kleinstunternehmen, auf die Belange der kleinen Unternehmen zu achten. Die Flexibilität als wichtiges Leistungsmerkmal kleiner Firmen darf nicht durch Fahrverbote oder bürokratische Ausnahmeregelungen eingeschränkt werden. Daher fordern die Inhaberinnen und Inhaber kleiner Unternehmen: Intelligente Infrastrukturkonzepte ohne Fahrverbote in Kommunen und wirkungsvolle Fördermöglichkeiten für die Flottenerneuerung mit umweltfreundlicher Technik.

Gründungen in privat genutzten Gebäuden vereinfachen

Gründungen in privat genutzten Gebäuden vereinfachen

Die Antragspflicht auf Nutzungsänderung für Kleinstunternehmen mit geringem Kundenverkehr in privat genutzten Gebäuden muss entfallen.

Kein Negativzins für Kleinstunternehmen

Kein Negativzins für Kleinstunternehmen

Die derzeitige Zinsentwicklung sorgt für eine angespannte Ertragssituation bei den Banken. Erste Banken haben bereits den Negativzins für Guthaben von Unternehmen eingeführt. Vor allem Kleinstunternehmen benötigen ausreichend Liquidität als Puffer für unvorhersehbare Schwierigkeiten. Die Politik muss sich daher dafür einsetzen, dass es keinen Negativzins für Bankguthaben von Kleinstunternehmen gibt.

Keine Versicherungspflicht für biometrische Risiken

Keine Versicherungspflicht für biometrische Risiken

In der Debatte über die Absicherung von biometrischen Risiken von Selbstständigen fordert die Politik, alle Selbstständigen in eine Sicherungspflicht zu zwingen. Die finanzielle Absicherung von Alter, Invalidität und Tod darf bei keinem Selbstständigen zu einer Versicherungspflicht werden. Denn Risikoübernahme und Eigenverantwortung sind Merkmale des selbstständigen Unternehmertums.

Kleinstunternehmen beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen nicht benachteiligen

Kleinstunternehmen beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen nicht benachteiligen

Mit den neuen EU-Vergaberichtlinien gehört die Vergabepraxis, immer das billigste Angebot zu berücksichtigen, endgültig der Vergangenheit an. Neben dem besten Preis-Leistungsverhältnis dürfen auch andere Kriterien berücksichtigt werden. Daher müssen Politik und Gesetzgeber darauf hinwirken, dass alle öffentlichen Verwaltungen ihren Spielraum nutzen, um Kleinstunternehmen beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen nicht zu benachteiligen und dass Nachweispflichten für anbietende Unternehmen möglichst unbürokratisch zu erfüllen sind.

KMU-Definition auf die Belange der Einpersonen- und Kleinstunternehmen anpassen

KMU-Definition auf die Belange der Einpersonen- und Kleinstunternehmen anpassen

Die EU beabsichtigt die Definition der KMU-Größenklassen zu überarbeiten. Allerdings zielt die aktuelle Diskussion lediglich auf die Anpassung in der oberen Klasse „Mittlere Unternehmen“. Die Definition ist wichtig für die politischen Diskussionen, die Definition von Rechten und Pflichten kleiner Unternehmen bei der Rechtssetzung und für die Planung von finanziellen Förderungen für Unternehmen.

Grundsätzlich ist die Einteilung in drei Klassen aus Sicht der Einpersonen- und Kleinstunternehmen sinnvoll. Die Einpersonen- und Kleinstunternehmen fordern allerdings, die erste Größenklasse „Kleinstunternehmen“ anzupassen und auf 0-4 Jahresarbeitseinheiten und sowie einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal eine Million Euro zu begrenzen. In Anlehnung daran sollte die Klasse „Kleines Unternehmen“ 5-49 Jahresarbeitseinheiten und Jahresumsätze oder Jahresbilanzsummen von maximal zehn Millionen Euro umfassen.

Künstlersozialabgabe vereinfachen

Künstlersozialabgabe vereinfachen

Die Künstlersozialversicherung in ihrer jetzigen Form führt zu erheblichen bürokratischen Lasten, rechtlichen Unsicherheiten und Mehrfacherhebungen. Sie wurde eingeführt, um die soziale Absicherung von selbständigen Künstlern und Publizisten zu verbessern und finanziert sich zu 50 Prozent aus den Beiträgen der Künstler und Publizisten, zu 20 Prozent aus dem Bundeszuschuss und zu 30 Prozent aus der Künstlersozialabgabe. Die Künstlersozialabgabe wird nach §24(1) KSVG vom „typischen Verwerter“ aber auch von allen Unternehmen gezahlt, die künstlerische Leistungen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit in Anspruch nehmen. Alle Rechnungen müssen dann über das Jahr gesammelt werden, um daraus eine Abgabe in Höhe von aktuell 4,8 Prozent bis zum 31. März an die Künstlersozialkasse zu zahlen.

Um Beitragsgerechtigkeit im Versicherungssystem zu gewährleisten, sollte die Künstlersozialabgabe grundsätzlich nur für Werke erhoben werden, deren herstellende Künstler oder Publizisten Mitglied in der Künstlersozialversicherung sind. Als Beitrag für den Bürokratieabbau lässt sich aufwendige Verwaltungsarbeit in Unternehmen reduzieren, wenn die Künstlersozialabgabe ausschließlich von Künstlern oder Publizisten abgerechnet wird. Denn sie können die Beträge direkt in ihren Rechnungen an die Auftraggeber ausweisen und an die Künstlersozialversicherung abführen.

Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig gesetzlich versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung reduzieren

Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig gesetzlich versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung reduzieren

Seit 2009 besteht gemäß §193(3) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine Allgemeine Krankenversicherungspflicht. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige von 2.283,75 Euro und 1.522,50 Euro für Gründerinnen und Gründer. Die sich daraus ergebenden Abgabenlasten sind für Unternehmen in der Start- und Wachstumsphase oder auch in Phasen von konjunkturell bedingten Ertragseinbrüchen schwer zu leisten und verursachen weitere Belastungen. Die im Koalitionsvertrag angedachte Reduzierung der Mindestbemessungsgrundlage auf 1.150 Euro ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Für eine gleichberechtigte Behandlung von abhängiger und selbstständiger Beschäftigung sollte die Mindestbemessungsgrundlage allerdings auf 450 Euro abgesenkt werden. Damit würden in Phasen außergewöhnlich geringer Erträge sozialverträglichere Beiträge, weniger Beitragsrückstände und geringere Säumniszinsen entstehen. Gleichzeitig wird das Ertragswachstum für nebenberuflich Selbstständige interessanter, die mit den aktuellen Regelungen bis zu einer Ertragsgrenze von 435 Euro beitragsfrei Familienversichert sind. Darüber hinaus sollten für die Bemessung lediglich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb herangezogen werden.

Pflicht zum Nachweis von Parkplätzen für Kleinunternehmen abschaffen

Pflicht zum Nachweis von Parkplätzen für Kleinunternehmen abschaffen

Gewerbebetriebe müssen in einigen Kommunen eine Mindestanzahl an Parkplätzen nachweisen. Vor allem in innerstädtischen Bereichen ist dies oft nicht möglich. Die dann erhobenen „Parkplatzablösen“ sind unnötige finanzielle Belastungen für die Unternehmen, weil damit in der Regel keine neuen Parkplätze geschaffen werden und Kunden in den öffentlichen Parkräumen ohnehin für das Parken zahlen müssen. Daher muss die Pflicht zum Nachweis von Parkplätzen für Kleinstunternehmen abgeschafft werden.

PKW-Maut zweckgebunden nutzen

PKW-Maut zweckgebunden nutzen

Grundsätzlich ist ein Wechsel zur nutzerabhängigen Finanzierung der Straßeninfrastruktur über Gebühren sinnvoll. Die Umsetzung für Personenwagen muss für Kleinstunternehmen unbürokratisch und ohne Mehrkosten machbar sein. Darüber hinaus sollten die Einnahmen aus der Maut zweckgebunden für den ökologischen Ausbau der Straßeninfrastruktur genutzt werden.

Praxis der Rentenversicherung für Selbstständige reformieren

Praxis der Rentenversicherung für Selbstständige reformieren

Die aktuelle Praxis der Rentenversicherung für Selbstständige ist wenig transparent. Für eine Reihe von Selbstständigen gilt die Rentenversicherungspflicht per Gesetz. Andere müssen sich grundsätzlich selbst darum kümmern, dass die finanzielle Absicherung gegen biometrische Risiken gelingt. Neben verschiedenen Optionen der privaten Vorsorge gibt es auch die Möglichkeit, sich freiwillig in der Gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Sowohl privatwirtschaftliche als auch gesetzliche Versicherungsprodukte sind allerdings ohne Expertenwissen kaum verständlich.

Die Politik sollte dafür sorgen, dass alle Unternehmerinnen und Unternehmer anbieterneutral über die verschiedenen Formen der Vorsorge gegen biometrische Risiken bei Selbstständigen informiert werden. Darüber hinaus sollte die Politik flexiblere Möglichkeiten schaffen, mit der Selbstständige freiwillig in das System der Gesetzlichen Rentenversicherung ein- und aussteigen können.

Säumniszuschlag auf Beitragsrückstände für freiwillig gesetzlich versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung reduzieren

Säumniszuschlag auf Beitragsrückstände für freiwillig gesetzlich versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung reduzieren

Freiwillig gesetzlich versicherte Unternehmer, die beispielsweise bei Auftragsflauten ihre Beiträge nicht zahlen können, müssen einen Säumniszuschlag von einem Prozent pro Monat zahlen. Das sind immerhin zwölf Prozent im Jahr. So kann sich schnell aus fälligen Beiträgen und den Zuschlägen ein beachtlicher Schuldenberg bilden. Der Gesetzgeber sollte sich bei der Berechnung der Verzugszinsen an der Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches orientieren und einen Zins von maximal acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr festlegen.

Statusfeststellungsverfahren verbessern

Statusfeststellungsverfahren verbessern

Mit der aktuellen gesetzlichen Regelung besteht für immer mehr Einpersonenunternehmen die Gefahr, scheinselbständig eingestuft zu werden. Darüber hinaus werden Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstunternehmen immer häufiger vor der Auftragsvergabe aufgefordert, einen Bescheid zum „Sozialversicherungsrechtlichen Status“ von der Deutschen Rentenversicherung vorzulegen. Das sieben Seiten umfassende Antragsformular ist ohne fachkundige Juristen kaum auszufüllen. Hinzu kommen weitere Anlagen und zusätzliche Fragen durch die Deutsche Rentenversicherung. Die Bearbeitungsdauer bei der Behörde beträgt im Durchschnitt 76 Tage. Die Zahl der optionalen Statusfeststellungen nimmt seit 2014 jährlich um etwa fünf Prozent zu. In 2016 waren es 22.629 Verfahren, von denen 42 Prozent als „Sozialversicherungspflichtig abhängig beschäftigt“ entschieden wurden. 2016 gab es 6.284 Widerspruchsverfahren, die zu 40 Prozent voll oder teilweise zu Gunsten der Antragsteller entschieden wurden.

Viele Einpersonen- und Kleinstunternehmen sehen ihre Existenz durch das Statusfeststellungsverfahren bedroht. Denn Auftraggeber meiden Einpersonen- und Kleinstunternehmen wegen der Gefahr einer Scheinselbstständigkeit. Zusätzlich belasten bürokratischer Aufwand, Beratungskosten, langwierige Verfahrensdauern sowie Intransparenz und Unsicherheit beim Ausgang der Verfahren. Einpersonen- und Kleinunternehmern, die ein eigenes unternehmerisches Risiko tragen, dürfen nicht zusätzlich durch Auflagen oder Unsicherheiten belastet werden. Die Regelung und die Ausgestaltung der Statusfeststellung in seiner momentanen Form führt zu einer Benachteiligung von Einpersonen- und Kleinstunternehmern bei der Auftragsakquise. Daher muss die Politik dafür sorgen, dass das Verfahren wesentlich verbessert wird.

Vorrang der Vermittlung beim Gründungszuschuss abschaffen

Vorrang der Vermittlung beim Gründungszuschuss abschaffen

Die Umwandlung des Gründungszuschusses in eine Ermessensleistung war eine richtige Maßnahme, um Mitnahmeeffekte einzudämmen. Allerdings sollte der mit der Arbeitsmarktreform 2011 erlassene „Vorrang der Vermittlung“ abgeschafft werden, damit tragfähige Konzepte eine Chance auf Förderung haben.

Das Positionspapier wurde in der vorliegenden aktualisierten Form im April 2019 von der Vollversammlung der IHK Reutlingen verabschiedet. 

Über den Ausschuss

Die IHK Reutlingen hat als erste IHK in Deutschland eine Initiative für Einpersonen- und Kleinunternehmen ins Leben gerufen und setzt damit ein Zeichen für die Bedeutung der Unternehmen in dieser Größenklasse. Mitte 2011 wurde ein Netzwerk gegründet. Es ist zu einer Plattform für den regelmäßigen Austausch und zum Impulsgeber für Kooperationen geworden. Im Januar 2013 hat sich aus dem Netzwerk heraus der IHK-Ausschuss Einpersonen- und Kleinstunternehmen konstituiert. Mit ihm sollen die Anliegen der Unternehmerinnen und Unternehmer in die Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europapolitik eingebracht und thematisiert werden.

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
Telefon: 07121 201-167
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